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Städtische Unterstützung

Mannheim beschließt Förderprogramm für Livemusik und Clubs

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 08.10.2020

coronakrise liveszene kulturpolitik

Mannheim beschließt Förderprogramm für Livemusik und Clubs

© Josh Sorenson via Pexels

Die UNESCO City of Music Mannheim hat ein neues Förderprogramm für Livemusik und Musikclubs in der Coronakrise beschlossen. Pro Veranstalter/in sind bis zu 4.500 Euro vorgesehen; für Spielstättenbetreiber/innen stehen insgesamt 126.500 Euro zur Verfügung.

Ein Konzept für die Livemusikförderung gab es in Mannheim bereits vor der Coronakrise. Der Mannheimer Kulturbürgermeister Michael Grötsch betont, dass die Hilfen für den Normalbetrieb der Spielstätten ausgelegt und nicht explizit als Soforthilfe in Krisenzeiten zu verstehen sind. Doch auch in dem Rahmen, in dem die jeweilige Corona-Verordnung aktuell Livemusik-Konzerte zulässt, sei die Förderung für Clubs und Veranstaltungshäuser von großem Wert.

Einen Anspruch auf die Förderung haben Akteure, die im Jahr mindestens zehn Konzerte mit einer Kapazität von unter 1000 Besuchern veranstalten. Außerdem müssen die präsentierten Inhalte mehrheitlich eigenständige Kunst darstellen.

Hier findet ihr unseren Überblick zu Förderprogrammen in der Coronakrise.

Clubförderung statt Stadtfest

Die Clubförderung hat der Mannheimer Gemeinderat erst aufgrund der Krisensituation beschlossen; dazu wurden usprünglich für das Stadtfest vorgesehene Gelder umgewidmet. Ein kleinerer Teil ist dabei zweckgebunden für Steuerberatungen vorgesehen, die restlichen Mittel stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und Zukunftsinvestitionen zur Verfügung. Nachtbürgermeister Robert Gaa zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung des Gemeinderates:

"Es freut mich sehr, dass wir in Mannheim den großen Stellenwert des Nachtlebens für das gemeinsame Zusammenleben anerkennen und die Betriebe in dieser schwierigen Zeit nicht alleine lassen. Diese Förderung hilft dabei, die mit viel Leidenschaft aufgebauten Orte des Erlebens und die große kulturelle Vielfalt in Mannheim zu erhalten."

Bei der Förderung handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Analog zu den städtischen Corona-Soforthilfeprogramm I und II müssen jedoch andere wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten aus den Programmen von EU, Bund und Land sowie potenzielle Finanzierungsmöglichkeiten über Kreditinstitute vorrangig in Anspruch genommen werden. 

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