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Neue Leitlinien aus Luxemburg

Mehr Freiheit fürs Sampling? EuGH entscheidet im Kraftwerk-Pelham-Streit

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 15.04.2026

urheberrecht sampling musikbusiness kraftwerk

Mehr Freiheit fürs Sampling? EuGH entscheidet im Kraftwerk-Pelham-Streit

Kraftwerk (2025). © FKP Scorpio

Der langjährige Rechtsstreit um ein Musik-Sample zwischen Kraftwerk und Moses Pelham hat eine weitere entscheidende Wendung genommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat neue Leitlinien zum sogenannten Pastiche im Urheberrecht formuliert und damit die rechtliche Einordnung von Sampling präzisiert.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten geht es um eine kurze Rhythmus-Sequenz aus dem Kraftwerk Stück "Metall auf Metall", die Pelham in dem Song "Nur mir" von Sabrina Setlur verwendete. Der Fall gilt als einer der bedeutendsten Konflikte zwischen künstlerischer Praxis und urheberrechtlichem Schutz in der Popmusik.

Neue Maßstäbe für den Pastiche-Begriff

Im Mittelpunkt der aktuellen Entscheidung steht die Auslegung des Begriffs Pastiche. Nach Auffassung des EuGH liegt ein Pastiche-Fall vor, wenn ein neues Werk zwar an ein bestehendes erinnert, sich aber zugleich erkennbar davon unterscheidet und in einen künstlerischen Dialog mit dem Original tritt.

Dieser Dialog kann unterschiedliche Formen annehmen. Möglich sind etwa stilistische Anleihen, eine Hommage oder eine andere kreative Auseinandersetzung. Damit stellt der Gerichtshof klar, dass Sampling unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur eine technische Übernahme, sondern auch eine eigenständige künstlerische Praxis sein kann.

Gleichzeitig betonen die Richter, dass nicht jede Übernahme fremden Materials automatisch zulässig ist. Entscheidend bleibt, ob eine eigenständige künstlerische Leistung vorliegt.

Was bedeutet das für Musiker?

Die Entscheidung des EuGHs schafft einen Rahmen, in dem Sampling als legitimes, kreatives Werkzeug anerkannt werden kann. Gerade in Genres wie Hip-Hop, elektronische Musik oder Pop, in denen Sampling zentral ist, könnte das Urteil mehr künstlerischen Spielraum eröffnen.

Allerdings bleibt eine gewisse Unsicherheit bestehen. Die Antwort auf die Frage danach wann tatsächlich ein "künstlerischer Dialog" vorliegt, kann je nach Fall unterschiedlich ausfallen. Für die Praxis bedeutet die Entscheidung demnach, dass Sampling künftig zwar leichter rechtfertigbar sein kann, dennoch liefert sie keinen rechtlichen Freifahrtschein. Produzenten und Künstler müssen nach wie vor sorgfältig abwägen, wie stark sie vorhandenes Material verändern und kontextualisieren.

Entscheidung liegt wieder beim BGH

Trotz der neuen Leitlinien ist der konkrete Streitfall noch nicht abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof muss nun prüfen, ob die Nutzung des Samples durch Pelham die vom EuGH formulierten Kriterien erfüllt.

Die Entscheidung aus Luxemburg hat bereits jetzt Signalwirkung für die Musikbranche. Sampling ist in vielen Genres ein zentrales Gestaltungsmittel, zugleich aber rechtlich umstritten. Entsprechend unterschiedlich fallen die Reaktionen der Beteiligten aus. 

Der Prozessvertreter von Pelham sieht die Entscheidung des EuGH als Gewinn und sieht die Grenzen des Samplings nach der neuen Entscheidung als recht weit an, während der Vertreter des Klägers die Grenzen des Samplings als weiterhin eng erachtet. Er betont, dass die Entscheidung nun beim BGH liegt. 

Weiterer Verlauf

Mit der Rückverweisung an den Bundesgerichtshof geht das Verfahren in die nächste Runde. Die Entscheidung dürfte maßgeblich dafür sein, wie weit die neu definierten Spielräume in der Praxis reichen.

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