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Wegweisendes Urteil klärt Bedingungen für Sampling

"Tonträger-Sampling kann als Pastiche zulässig sein" – was bedeutet das BGH-Urteil im Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham für Musiker?

Interview von Daniel Nagel
veröffentlicht am 03.09.2026

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"Tonträger-Sampling kann als Pastiche zulässig sein" – was bedeutet das BGH-Urteil im Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham für Musiker?

Dr. Ralf Kitzberger. © Schickhardt Rechtsanwälte

Der Bundesgerichtshof hat im jahrzehntelangen Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham entschieden, dass Sampling unter bestimmten Voraussetzungen als Pastiche zulässig sein kann. Rechtsanwalt Dr. Ralf Kitzberger erklärt im Interview, was das Urteil für Musiker und Produzenten bedeutet, wann Samples ohne Zustimmung verwendet werden dürfen und wo weiterhin rechtliche Risiken bestehen.

BackstagePRO: Der Bundesgerichtshof hat heute im Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham erneut über die Verwendung des Samples aus "Metall auf Metall" entschieden. Was ist die wichtigste Aussage für Musiker?

Dr. Ralf Kitzberger: Die wichtigste Aussage ist: Auch wenn Sampling in die Rechte von Tonträgerherstellern, ausübenden Künstlern oder Urhebern eingreift, kann es unter bestimmten Voraussetzungen als "Pastiche" gesetzlich erlaubt sein. Das bedeutet aber nicht, dass Sampling nun generell ohne Zustimmung zulässig wäre. Entscheidend ist, ob die Nutzung einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog mit dem übernommenen Werk führt.

BackstagePRO: Was versteht der Bundesgerichtshof unter einem "Pastiche"?

Dr. Ralf Kitzberger: Ein Pastiche ist keine bloße Kopie und auch kein allgemeiner Auffangtatbestand für jede kreative Bearbeitung. Gemeint sind neue Schöpfungen, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnern, zugleich aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. Sie greifen geschützte Elemente des ursprünglichen Werks auf, um sich künstlerisch mit ihm auseinanderzusetzen – etwa durch eine stilistische Nachahmung, eine Hommage oder eine humoristische beziehungsweise kritische Auseinandersetzung.

BackstagePRO: Warum konnte gerade das Sampling in "Nur mir" als Pastiche eingeordnet werden?

Dr. Ralf Kitzberger: Die Beklagten hatten eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus "Metall auf Metall" übernommen und in ihrem Titel wiederholt eingesetzt. Der Bundesgerichtshof hat auf Grundlage der Feststellungen des Berufungsgerichts entschieden, dass diese konkrete Verwendung die Voraussetzungen eines Pastiches erfüllt. Entscheidend ist dabei, dass die neue Schöpfung wahrnehmbare Unterschiede zum Ausgangswerk aufweist und mit diesem einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führt. Für jemanden, der "Metall auf Metall" kennt, muss der Charakter dieser Bezugnahme als Pastiche erkennbar sein.

BackstagePRO: Muss ein neues Stück das ursprüngliche Werk ausdrücklich kommentieren oder parodieren?

Dr. Ralf Kitzberger: Nein. Der Dialog muss nicht in einer ausdrücklich erklärten Botschaft oder einer klassischen Parodie bestehen. Der Bundesgerichtshof nennt verschiedene mögliche Formen: eine offene Nachahmung des Stils, eine Hommage sowie eine humoristische oder kritische Auseinandersetzung. Entscheidend ist, dass die Nutzung für jemanden, der das Ausgangswerk kennt, als Pastiche erkennbar ist.

BackstagePRO: Reicht es also, wenn ein Sample für Kenner des Originals wiedererkennbar ist?

Dr. Ralf Kitzberger: Die Wiedererkennbarkeit allein reicht nicht. Das neue Werk muss zugleich wahrnehmbare Unterschiede zum Ausgangswerk aufweisen und mit diesem einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führen. Die Wiedererkennbarkeit spielt aber eine wichtige Rolle: Für jemanden, der das Ausgangswerk kennt, muss der Charakter der Nutzung als Pastiche erkennbar sein. Eine reine Übernahme, die nur dazu dient, einen gewünschten Klang oder Beat zu verwenden, wird dadurch nicht automatisch zum Pastiche.

BackstagePRO: Was bedeutet das Urteil praktisch für Produzenten und Musiker?

Dr. Ralf Kitzberger: Das Urteil schafft wichtige Leitlinien für kreative Sampling-Techniken. Musiker sollten aber weiterhin sorgfältig prüfen, welches Element übernommen wird, wie es im neuen Stück eingesetzt wird und ob der Bezug zum Original künstlerisch erkennbar ist. Je stärker das Sample lediglich als austauschbares Produktionsmaterial verwendet wird, desto schwieriger dürfte die Einordnung als Pastiche sein. Eine Dokumentation der eigenen künstlerischen Konzeption kann im Streitfall hilfreich sein.

BackstagePRO: Was bedeutet das für Musiker, die ein Sample verwenden möchten: Wann sollten sie weiterhin eine Lizenz einholen?

Dr. Ralf Kitzberger: Wer ein Sample lediglich wegen seines Klangs oder seiner musikalischen Wirkung verwenden möchte, ohne sich erkennbar mit dem Ausgangswerk auseinanderzusetzen, sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Nutzung als Pastiche zulässig ist. Das Urteil macht deutlich, dass der Pastiche kein allgemeiner Auffangtatbestand für Sampling ist. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Bestehen Zweifel daran, ob tatsächlich ein erkennbarer künstlerischer oder kreativer Dialog mit dem Ausgangswerk vorliegt, bleibt die Einholung einer Lizenz der rechtlich sicherere Weg.

BackstagePRO: Hat der Bundesgerichtshof damit eine allgemeine Sampling-Freiheit geschaffen?

Dr. Ralf Kitzberger: Nein. Das Urteil schafft keine allgemeine Freistellung vom Einholen von Lizenzen. Es bestätigt vielmehr eine gesetzliche Nutzungserlaubnis für einen bestimmten Zweck, nämlich den Pastiche nach § 51a Satz 1 UrhG. Außerdem betrifft die heutige Entscheidung die Ansprüche ab dem 7. Juni 2021, also dem Zeitpunkt, ab dem die maßgebliche Fassung dieser Vorschrift galt. Andere Fälle müssen anhand ihrer konkreten Umstände beurteilt werden.

BackstagePRO: Was ist dein Fazit für die Musikszene?

Dr. Ralf Kitzberger: Das Urteil stärkt die Anerkennung von Sampling als eigenständige kreative Kulturtechnik. Musik entsteht häufig im Dialog mit bereits vorhandenen Klängen, Stilen und Aufnahmen. Der Bundesgerichtshof macht deutlich, dass das Urheberrecht solchen Dialog ermöglichen muss – ohne den Schutz bestehender Werke und Aufnahmen vollständig aufzugeben. Für Musiker lautet die praktische Botschaft deshalb: Kreative Auseinandersetzung kann geschützt sein, bloße Übernahme bleibt aber rechtlich riskant.

BackstagePRO: Wo siehst du nach diesem Urteil noch Klärungsbedarf?

Dr. Ralf Kitzberger: Die Entscheidung eröffnet wichtige Spielräume für eine kreative Arbeit mit bestehenden Aufnahmen. Für die Praxis wird es nun darauf ankommen, die Grenze zwischen einer eigenständigen künstlerischen Bezugnahme und einer bloßen Übernahme verlässlich zu bestimmen. Nicht jede Verwendung eines wiedererkennbaren Samples in einem neuen Song sollte schon deshalb als Pastiche gelten, weil das Sample in einen anderen musikalischen Kontext gestellt wird. Erforderlich bleibt vielmehr ein nachvollziehbarer gestalterischer Bezug zum Ausgangswerk. Andernfalls könnte die Ausnahme in ihrer praktischen Wirkung weiter reichen als beabsichtigt und die Entscheidung für oder gegen eine Lizenz erheblich erschweren. Die weitere Rechtsprechung wird daher zeigen müssen, welche konkreten Kriterien für diesen künstlerischen Bezug gelten.

BackstagePRO: Was bedeutet das für Musiker, die ein Sample verwenden möchten: Wann sollten sie weiterhin eine Lizenz einholen?

Dr. Ralf Kitzberger: Wer ein Sample nur wegen seines Sounds oder Wiedererkennungswerts in einen neuen Song übernimmt, sollte weiterhin eine Lizenz einholen. Die Pastiche-Schranke ist kein allgemeiner Freibrief: Erforderlich ist eine erkennbare künstlerische oder kreative Auseinandersetzung mit dem Ausgangswerk. Fehlt dieser konkrete Bezug oder ist die Einordnung zweifelhaft, bleibt die Nutzung grundsätzlich lizenzpflichtig. Das gilt besonders bei kommerziellen Veröffentlichungen und erkennbaren Ausschnitten.

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