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Grundsätzlich illegal?

Musikindustrie geht gegen Streamripper vor, Electronic Frontier Foundation wehrt sich

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 30.10.2017

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Musikindustrie geht gegen Streamripper vor, Electronic Frontier Foundation wehrt sich

© Rego Korosi auf Flickr / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Die RIAA repräsentiert die Big Player der Musikindustrie. So verwundert ihr beherzter Einsatz gegen sogenannte Streamripper wenig. Die Bürgerrechtsorganisation EFF kritisiert nun deren Vorgehen und ruft zu einem differenzierteren Umgang mit dem Phänomen auf.

Schon seit längerem wehrt sich die Recording Industry Association of America (RIAA) gegen sogenannte Streamripper – Websites, die das Downloaden von Youtube-Videos bzw. deren Tonspuren ermöglichen und es Nutzern somit erlauben, z.B. aktuelle Chart-Hits kostenlos herunterzuladen.

Einschreiten gegen Streamripper

Bereits zum zweiten Mal wurde diese Kritik auch im Report der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) sowie dem "Notorious Markets Report", den die RIAA der US-Regierung vorgelegt hat, ausgedrückt.

Letztgenannter Bericht dient dazu, der Regierung Handlungsempfehlungen gegen geschäftsschädigende Websites, die im Ausland gehostet werden, an die Hand zu geben.

Bereits im letztjährigen Notorious Markets Report kritisierte die RIAA den angeblich größten Streamripper youtube-mp3.com. Dieser wurde nun nach einem langwierigen Gerichtsprozess vom Netz genommen.

Kritik der EFF

Als Reaktion auf den jüngsten Notorious Markets Report veröffentlichte die Electronic Frontier Foundation (EFF) nun eine Erklärung, in der sie die Praktiken der RIAA kritisieren. 

Laut EFF sei es nicht richtig, Streamripper als grundsätzlich illegal zu verurteilen, da nicht jedes über eine solche Seite heruntergeladene Video bzw. dessen Tonspur urheberrechtlich geschützt sei. Vielmehr gebe es zahlreiche Kreative, die es erlauben oder sogar wünschen, dass ihr Material u.a. in dieser Form weiter genutzt wird. 

Die EFF unterstellt der RIAA, dass diese versuche, das Rechtssystem auszunutzen, indem sie den Unterschied zwischen urheberrechtlich geschützten und zur Weiterverwendung erlaubtem Material ignoriere. Die Regierung müsse jede einzelne Streamripper-Seite individuell prüfen und entschieden, ob mit dieser Urheberrechtsverletzungen überhaupt möglich sind.

Spätestens seit der Schließung von youtube-mp3.com gibt es zahlreiche Streamripper, die z.B. den Download von Musikvideos nicht mehr erlauben.

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