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Urheberrecht für Audioinhalte

Nach gewonnenem Prozess gegen Open AI: GEMA-Prozess gegen KI-Anbieter Suno ist gestartet

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 10.03.2026

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Nach gewonnenem Prozess gegen Open AI: GEMA-Prozess gegen KI-Anbieter Suno ist gestartet

Dr. Tobias Holzmüller (2024). © Manuel Vescoli

Der Prozess der GEMA gegen Suno vor dem Landgericht hat begonnen. Dabei geht es um die Frage, ob der KI-Anbieter bekannte Songs für den Trainingsprozess seines KI-Tools genutzt hat, das in der Lage ist, neue Songs zu generieren. Dieser Prozess gilt als ein Präzedenzfall für KI-generierte Musik.

Die GEMA wirft Suno daher die unlizenzierte Nutzung geschützter Audioaufnahmen im Trainingsprozess und bei der Wiedergabe durch das KI-Tool vor.

Wie ähnlich sind die Inhalte?

Die GEMA wirft Suno vor "durch einfache Prompts abspielbare Audioinhalte zu erzeugen", die den Originalsongs stark ähnlichen. Zu diesen zählen beispielsweise "Forever Young", "Atemlos", "Mambo No. 5", oder "Daddy Cool".

Die GEMA macht durch ihre Klage Rechte wegen der unvergüteten Verwendung der Originalsongs zum Training der Systeme geltend. Nach eigenen Angaben konnte die GEMA aber auch nachweisen, dass die Songs in den Systemen gespeichert und beim Prompten wiedergegeben werden.

Nach Erfolg im Fall OpenAI

Bereits im November 2025 gewann die GEMA eine ähnlichen Prozess gegen einen weiteren KI-Anbieter OpenAI, nachdem deren KI Songtexte ohne Lizenz nutzte. Das Urteil gilt als wegweisend für generative KI und stärkt die Rechte von Kreativen in Deutschland und Europa. Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, betont:

"Die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI basieren auf menschlicher Kreativität wie der unserer Mitglieder. Eine angemessene Vergütung sowie Transparenz und Respekt gegenüber Urheberinnen und Urhebern sind auch im KI-Zeitalter unverzichtbar." 

Dr. Kai Welp, General Counsel, ergänzt:

"Wie alle anderen müssen auch Anbieter von generativer KI das Urheberrecht respektieren und die Urheberinnen und Urheber für ihre schöpferische Tätigkeit entlohnen."

Urteil soll im Sommer fallen

Am 9. März begann nun die Verhandlung vor einem voll besetzten Saal des Landgerichts München. Das Urteil soll am 12. Juni 2026 verkündet werden. Beobachter sehen darin einen Präzedenzfall für die Lizenzierung von KI-generierter Musik.

Wer nähere Eindrücke vom Prozessauftakt möchte, findet diese bei der Musikwoche.

Unternehmen

GEMA

Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik

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