Existenzfrage für Musikschulen
Nach "Herrenberg"-Urteil: Deutscher Kulturrat fordert Rechtssicherheit für Bildungsträger
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Ausgangspunkt der Debatte ist das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 [Link zum PDF]. Das Gericht hatte die Frage zu entscheiden, ob die Honorartätigkeit einer musikalischen Lehrkraft als "selbstständige Tätigkeit" oder als "Scheinselbstständigkeit" einzustufen war.
Honorarkräfte vs. Sozialversicherungspflicht
Das Bundesozialgericht entschied, dass bei Angestellten an öffentlichen Musikschulen die Sozialversicherungspflicht greift. In der Praxis sind aber viele Lehrkräfte frei angestellt.
In dem Positionspapier betont der Deutsche Kulturrat, dass Honorarkräfte einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und dem Ausbau von Bildungsangeboten leisten, da öffentliche sowie gemeinnützige Bildungsträger aufgrund fehlender Finanzmittel oft auf deren Beauftragung angewiesen sind.
Komplexe Situation
Diese Lehrkräfte sind teils nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz pflichtversichert, teils liegt bei selbstständigen Lehrkräften die Rentenversicherungspflicht vor und handelt es sich um abhängig Beschäftigte, oft in nebenberuflicher Tätigkeit.
Auftraggeber und Auftragnehmer können bei der zuständigen Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren anstoßen, um zeitnah Rechtssicherheit zu erhalten.
Schwierige finanzielle Lage
Der Deutsche Kulturrat befürchtet, dass die durch das Herrenberg-Urteil ausgelöste Unsicherheit die kulturelle Bildung gefährden könnte. Die aktuell bestehende Rechtsunsicherheit könne dazu führen, dass entsprechende Angebote "drastisch" zurückgefahren werden könnten, was schon jetzt bei privatwirtschaftlichen Anbietern beobachtet werden könne.
Auch drohten sowohl öffentlichen als auch privaten Bildungsträgern unter Umständen existenzbedrohende Nachzahlungen. Daher fordert der Verband, die Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung bis Ende 2026 auszusetzen, um finanziellen Schwierigkeiten durch Nachzahlungen vorzubeugen. Im Gegenzug müssten die Bildungsträger zeitnah Veränderungen anstoßen.
Klare Forderungen an Politik
Weiterhin betont der Deutsche Kulturrat, dass er Verständnis dafür habe, dass die öffentliche Hand für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für kulturelle Bildung Zeit benötigt und setzt hierfür einen Zeitrahmen bis Ende 2026. Auch Bildungsträger würden eine gewisse Zeit brauchen, sich anzupassen.
Die zuvor aufgeführten Punkte würden sich vor allem auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beauftragung von Honorarkräften beziehen, die unverzichtbar für die Bildungsarbeit seien. Der Verband fordert daher vom Gesetzgeber klar definierte Kriterien sowie einheitliche Prüfmaßstäbe.
Mit Blick auf zukünftige Förderprogramme fordert der Kulturrat Bund und Länder dazu auf, genügend Geld für Personal bereitzustellen, sodass sozialversicherungsrechtliche Vorgaben eingehalten werden können.
Einigung könnte beschleunigt werden
In Bezug auf die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierten Gespräche zur Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit in der Bildungsarbeit schlägt der Kulturrat vor, Vereinbarungen zu berücksichtigen, die in der Vergangenheit für andere Berufsgruppen getroffen wurden.
Als Beispiel wird unter anderem die Einigung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Ärzten im vertragsärztlichen Notdienst angeführt.
Neue Regeln nötig
In den vergangenen Monaten haben sich auch schon andere Institutionen zu der aktuellen Situation geäußert.
So forderte etwa der Landesmusikrat Berlin, den Anteil der Festangestellten langfristig auf 80 Prozent zu erhöhen. Der Deutsche Tonkünstlerverband sprach sich ähnlich wie der Kulturrat ebenfalls für eine rechtssichere Regelung aus.
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