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Signalwirkung für KI und Urheberrecht in der EU

OpenAI geht gegen GEMA-Urteil in Berufung

News von Daniel Nagel
veröffentlicht am 22.12.2025

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OpenAI geht gegen GEMA-Urteil in Berufung

© Neeqolah Creative Works via unsplash

Im Rechtsstreit mit der GEMA legt OpenAI Berufung ein. Das Unternehmen erklärt in seiner Stellungnahme, falls die Interpretation des LG München Bestand hätte, wären rechtliche Unsicherheit und geringere Innovationen in KI die Folge.

Sandro Gianella, Head of Europe & Middle East Policy & Partnerships bei OpenAI erklärt in einem Post auf LinkedIn, dass es in diesem Rechtsstreit um weit mehr gehe als um den konkreten Fall: Die Entscheidung berühre zentrale Fragen zur Funktionsweise von KI-Systemen und zur rechtlichen Grundlage ihres Einsatzes – mit potenziellen Auswirkungen für ganz Deutschland und die Europäische Union.

Forderung nach klaren KI-freundlichen Regeln

Deutschland habe sich zu einem globalen Vorreiter bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz entwickelt, so OpenAI. Millionen Menschen verwendeten Tools wie ChatGPT regelmäßig zum Lernen, Arbeiten und kreativen Schaffen. Um dieses Potenzial weiter auszuschöpfen, seien klare, technisch fundierte und verlässliche Regeln notwendig, die Rechtssicherheit schaffen und Innovation nicht ausbremsen.

Der erste Teil der Argumentation geht auf die rechtlichen Aspekte nicht ein, sondern verweist auf die Nützlichkeit von KI. Wenn OpenAI nach "klaren, technisch fundierten Regeln" verlangt, dann unterstellt es, dass das Urteil des LG München nicht "technisch fundiert" ist, Rechtsunsicherheit schafft und Innovationen ausbremst.

Ein Fehler mit Folgen

Konkret bezieht sich der GEMA-Fall auf die Ausgabe von neun Songtexten, die laut OpenAI auf einen technischen Fehler (Bug) in früheren Versionen von ChatGPT zurückzuführen war.

Dieses Problem sei inzwischen behoben worden, zudem seien die Schutzmechanismen zur Vermeidung der Ausgabe geschützter Liedtexte weiter ausgebaut worden. Diese technische Frage sei jedoch klar von der grundsätzlichen juristischen Bewertung zu trennen.

OpenAIs Argumentation überzeugt hier jedoch nicht: Selbst wenn es sich um einen Bug gehandelt hat, ändert das dennoch nichts daran, dass dieser Fehler rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Kritik an der rechtlichen Einordnung

Zentrales Thema der Stellungnahme ist die rechtliche Einordnung von KI-Modellen selbst. Das Urteil werfe die Frage auf, ob ein KI-Modell als Kopie seiner Trainingsdaten zu betrachten sei. Nach Auffassung von OpenAI entspricht das nicht der Funktionsweise moderner KI: Modelle speicherten keine Inhalte, sondern lernten statistische Muster, aus denen sie neue, eigenständige Ausgaben generieren.

Das LG München hat allerdings erklärt, dass nicht nur das einfache Speichern urheberrechtlich relevanter Inhalte, sondern auch die Erlernung statistischer Muster einen Urheberrechtsverstoß bedeutet. Als Nachweis dient, wenn das KI-Tool die erlernten Inhalte durch Promts als Output sichtbar macht. Diese Form der Memorisierung betrachtet das LG München als unerlaubte Vervielfältigung bzw. als öffentliche Wiedergabe, für die Open AI eine Lizenz hätte einholen müssen. 

Erhebliche Konsequenzen

Es überrascht nicht, dass Open AI von dieser Interpretation nicht begeistert ist. Das Unternehmen erklärt, eine solche Auslegung würde erhebliche Unsicherheit schaffen, bestehende EU-Regeln zum Training von Modellen untergraben und Deutschland als Standort für Entwicklung und Einsatz fortschrittlicher KI-Systeme schwächen.

Vor allem wäre es aber finanziell nachteilig und organisatorisch aufwändig für OpenAI, denn es würde das Unternehmen zwingen, für alle urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten Lizenzen einzuholen, da es laut OpenAI keine Möglichkeit gibt, bereits einmal gelernte Daten wieder zu verlernen (sog. unlearning).

Ein Verhandlungsangebot?

OpenAI betont, dass viele Kreative bereits heute von KI profitieren, beispielsweise durch neue kreative Möglichkeiten. Man respektiere die Rechte von Urhebern und Rechteinhabern und befinde sich weltweit in konstruktiven Gesprächen mit entsprechenden Organisationen.

Hier zeigt sich der wachsende Druck auf OpenAI als zentral für Lizenzabkommen. Nur wenn dieser Druck aufrechterhalten werden kann, ist es möglich, KI-Unternehmen zum Abschluss von Lizenzverträgen zu zwingen.

Selbstloser Einsatz? Natürlich nicht!

OpenAI will das natürlich nicht und hebt die Bedeutung von KI für Deutschland als Wirtschaftsstandort hervor. Mit der Berufung wolle man dazu beitragen, Deutschland als Ort zu erhalten, an dem KI verantwortungsvoll entwickelt und genutzt werden könne – auf Basis klarer, praktikabler Regeln.

Diese Aktivitäten stünden im Einklang mit der High-Tech-Agenda der Bundesregierung, die KI als Wachstumstreiber mit einem potenziellen Beitrag von bis zu zehn Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bis 2030 sieht.

Die Stellungnahme zeigt, von welcher Bedeutung das Urteil des LG München ist und welche Konsequenzen sie für Urheber haben kann, sofern der politische Wille vorhanden ist, die KI-Unternehmen für die unlizenzierte Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials haftbar zu machen.

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