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Selbst veranstalten: Tipps zum Start einer eigenen Konzertreihe, Teil 2
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Manchmal muss man hinter der Bühne agieren, statt auf ihr zu stehen, um etwas neues entstehen zu lassen - zum Beispiel eine eigene Konzertreihe!. © MKB 2017
Nanu, Teil 1 verpasst? Dann beginne hier mit diesen 5 Tipps zum Start einer eigenen Konzertreihe!
Die Finanzierung
Bevor ihr euer Event planen könnt, habt einen Überblick darüber, welches Budget zur Verfügung steht. Bei einer eigens initiierten Konzertreihe wird es in der Regel so sein, dass ihr eigenes Kapital investiert.
Folgende Punkte sind in jedem Fall zu checken:
- Wird der Veranstaltungsraum kostenlos zur Verfügung gestellt oder ist eine Raummiete zu zahlen?
- Ist Technik vor Ort? Ist diese kostenlos nutzbar, muss ich eine Pauschale für die Nutzung zahlen oder muss ich selbst Technik organisieren?
- Benötige ich einen Tontechniker? Beantworte dies nach den Rahmenbedingungen bei Budget, Genre und den technischen örtlichen Gegebenheiten.
- Wer zahlt die Werbung?
- Wird bei Eintrittseinnahme das Kassenpersonal gestellt oder muss dieses selbst organisiert und bezahlt werden?
- Wer trägt die Kosten für die GEMA und KSK?
Überlegt anhand dieser Übersicht, was finanziell möglich ist und welche Punkte elementar für eure Konzert-Reihe sind. Wichtig ist zudem, dass ihr steuerrechtlich in der Lage seid, euer Konzept umzusetzen. Dies sollte vorab unbedingt geklärt werden.
Das Sponsoring
Wenn euer Kapital nicht ausreicht oder ihr eine Idee für eine Kooperation habt, könnte ein Sponsoring interessant sein. Macht euch klar, für welche Unternehmen ein Sponsoring interessant sein könnte. Beispielsweise in Frage kommen:
- Musikgeschäfte
- Lokale Presse
- Banken
- Lebensmittelhersteller (z.B. Brauereien)
Je regionaler die Sponsoren, desto mehr haben diese einen Mehrwert für sich um neue Kunden zu erreichen. Überlegt euch genau wie die Kooperation aussieht: Das lokale Musikgeschäft bekommt einen Platz zum Werben auf den Plakaten, Flyern und zahlt dafür den Betrag x für das Event, die Brauerei schänkt ihr neues Craft Beer auf eurer Veranstaltung aus, die Presse promotet exklusiv die Konzert-Reihe.
Auch hier ist wieder wichtig, die steuerrechtliche Situation zu checken. Seid kreativ und überlegt, bevor ihr die Sponsoring-Anfragen startet, ob euer Event zur Unternehmensphilosophie passt und recherchiert, ob die in Frage kommenden Unternehmen eventuell bereits Gelder für Konzerte zur Verfügung gestellt haben.
Die GEMA
Die Verwertungsgesellschaft GEMA verwaltet die Nutzungsrechte der Urheber (Basisinfos hier). Jeder Veranstalter, der Konzerte mit GEMA-pflichtiger Musik veranstaltet, hat bestimmte Beträge abzuführen.
Zuerst ist zu klären, ob ihr als Konzertveranstalter die GEMA-Kosten zu tragen habt oder ob der Club diese übernimmt. Oftmals haben Spielstätten Pauschalbeträge und übernehmen somit die Kosten.
Sollte es der Fall sein, dass der Club die GEMA-Kosten trägt, ist der Club als Veranstalter einzutragen. Müsst ihr die GEMA-Kosten als Veranstalter selbst zahlen, informiert euch über die verschiedenen Tarife. Sie sind abhängig von der Größe des Veranstaltungsortes und der Höhe des Eintrittsgeldes.
Die GEMA-pflichtigen Songs der auftretenden Interpreten, sind der GEMA in Form des GEMA-Musikfolge-Formulars einzureichen – was mittlerweile auch online geht. Nur dann können die Tantiemen für eure Künstler ausgeschüttet werden.
Die Künstlersozialkasse (KSK)
Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versichert sind, einen ähnlichen Schutz in der Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Die KSK finanziert sich durch Zuschüsse des Bundes und durch Unternehmen, die aufgrund der Inanspruchnahme und Verwertung künstlerischer und publizistischer Leistungen eine Künstlersozialabgabe zu zahlen haben.
Für unseren Fall heißt das: Als Veranstalter einer Konzertreihe sind wir Verwerter und somit verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu zahlen!
Diese Beitragssätze ändert sich imme rmal und liegen für das Jahr 2017 bei 4,8 %. Bei Eintrittseinnahme ist die Sozialabgabe mit dem gezahlten Nettohonorar zu verrechnen. Bei Hutgage hat derjenige die Abgabe zu zahlen, der einen Mehrwert durch die Veranstaltung hat, beispielsweise der Club durch einen erhöhten Getränkeverkauf.
Prüft euren Fall genau. Es gibt Ausnahmen von der Zahlungspflicht, zum Beispiel, wenn man eine Privatveranstaltung mit Livemusik macht (wie zum Beispiel eine Hochzeit). Hobby-Veranstalter und Laienmusikvereinigungen, Liebhaberorchester und Karnevalsvereine sind befreit, wenn in einem Kalenderjahr höchtens vier Veranstaltungen mit vereinsfremden Künstlern stattfinden. Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte, findet entsprechende Infos in den FAQ auf www.kuenstlersozialkasse.de und im Mediencenter der KSK.
P.S.
Finanzierung, GEMA und KSK sind kein Problem für dich, aber wer wird bei der Erstausgabe auftreten? Finde deine Acts bei Backstage PRO!
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