Wettbewerbsverzerrung
SOMM und GDM plädieren für uneingeschränkte Öffnung des Musikalienhandels
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In einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium, das Staatsministerium für Kultur und Medien, die Ministerpräsident/innen der Länder, die Abgeordneten der Ausschüsse für Kultur und Medien sowie Wirtschaft und Energie und die Kulturstaatsminister/innen der Länder forden SOMM und GDM die Optimierung der Maßnahmen zur schrittweisen Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens.
Die aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung erlauben eine Öffnung von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern. Die Einhaltung von Mindestabständen und hygienischen Standards müssen gewährleistet werden. Autohäuser, Fahrradhändler und Buchläden dürfen ohne Einschränkungen wieder öffnen.
Wettbewerbsverzerrend und diskriminierend?
In dem Schreiben heißt es, dass die Verbände das Vorgehen grundsätzlich begrüßen. Jedoch sei es nicht akzeptabel, dass die Öffnung von Geschäften von der Betriebsgröße und der Verkaufsfläche abhängig gemacht wird:
"Die scheinbar zufällig getroffenen Entscheidungen in Bezug auf die Berücksichtigung von Ladengeschäften bis zu 800 qm Verkaufsfläche entzieht sich jeglichen sachgerechten und sachorientierten Problemlösungen und ist wettbewerbsverzerrend und diskriminierend."
Der Musikfachhandel könne, so schreiben die Verbände weiter, auch mit größerer Ladenfläche die gebotenen Sorgfaltspflichten gewährleisten:
“Gerade Geschäfte, die eine Vielzahl an Produkten und eine große Auswahl für den Verbraucher vorhalten, benötigen eine entsprechend große Fläche (ähnlich der Kfz-Händler oder in der Möbelbranche), um die Waren zu präsentieren.
Was in Baumärkten, Fahrradgeschäften oder Buchläden funktioniert, muss auch im Musikfachhandel möglich sein. Es ist unverständlich, warum der Buchhandel seine Produkte unabhängig von der Ladengröße verkaufen darf, der Musikfachhandel, der Noten und Musikbücher verkauft, aber eingeschränkt ist.”
Daher appellieren die SOMM und der GDM an die Verantwortlichen, die Wiedereröffnung aller Musikfachhändler unabhängig von der Verkaufsfläche zu erlauben. Nur so blieben wirtschaftliche Verwerfungen im Rahmen; gleichzeitig stelle es ein Ende der derzeit vorherrschenden Wettbewerbsverzerrungen dar und sorge für eine Aufrechterhaltung einer geistigen Grundversorgung.
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