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Große Unterschiede

Übersicht: Das sind die Hilfsprogramme der Bundesländer für Musiker und Kulturschaffende für 2020

Spezial/Schwerpunkt von Daniel Nagel
veröffentlicht am 12.06.2020

coronakrise musikbusiness kulturpolitik

Übersicht: Das sind die Hilfsprogramme der Bundesländer für Musiker und Kulturschaffende für 2020

Viele Bundesländer helfen Künstlern in der Coronakrise - aber auf unterschiedliche Art und Weise. © Backstage PRO

Die Coronakrise bedroht die wirtschaftliche Existenz unzähliger Künstler in ganz Deutschland. Die Bundesländer reagieren darauf mit speziellen Hilfen, beispielsweise Zuschüssen oder Stipendien. Hier geben wir eine Übersicht über die Programme.

Im Fall von Hilfen für Künstler und Kulturschaffende in der Coronakrise gibt es große Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern. Während manche Länder pauschale monatliche Beträge gewähren, bevorzugen andere Stipendien. Viele Programme sind inzwischen ausgelaufen, andere wurden verlängert.

Allerdings kann sich die Lage fast täglich ändern. Allen Hilfesuchenden sei daher empfohlen, ständig die entsprechenden Seiten ihres Bundeslandes im Blick zu haben. Den aktuellen Stand bietet die folgende Übersicht.

Hinweis: Dieser Artikel behandelte die Hilfsprogramme im Jahr 2020. Die Hilfsprogramme 2021 sind Thema dieses Artikels.

Bayern

Der Freistaat Bayern gewährte Künstlerinnen und Künstlern Pauschalzahlungen von bis zu 1.000 Euro monatlich über den Zeitraum von drei Monaten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichten.

Antragsteller mussten einen Hauptwohnsitz in Bayern, eine Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachweisen und den überwiegenden Verdienst des Lebensunterhalts durch künstlerische Tätigkeit erbringen.

Ebenfalls antragsberechtigt waren Künstlerinnen und Künstler, die nicht bei der KSK versichert sind, aber inhaltlich die Kriterien der KSK für künstlerische Tätigkeit erfüllen. Durch das "Modell KSK Plus" wurde auch punktuell beschäftigten Künstlerinnen und Künstlern (beispielsweise Schauspielerinnen und Schauspielern) Unterstützung ermöglicht.

Seit dem 26. Mai 2020 waren auch Künstlerinnen und Künstler antragsberechtigt, die Leistungen nach der "Soforthilfe Corona" des Freistaats Bayern und des Bundes von weniger als insgesamt 3.000 Euro bezogen hatten.

In diesem Fall wurden die Leistungen nach der "Soforthilfe Corona" auf die Leistungen nach dem Künstlerprogramm angerechnet, wodurch eine Aufstockung der Hilfeleistungen auf insgesamt bis zu 3.000 Euro erfolgen konnte.

Die Online-Antragstellung ist seit dem 30. September nicht mehr möglich.

Zudem stellt der Freistaat Bayern weitere 10 Millionen Euro für Laienmusikvereine bereit, die einer der 22 Organisationen der Laienmusik in Bayern angehören.

Die "Faire und gerechte Lösung bei Honorarausfällen" bietet die vollständige Erstattung des Honorars bei einem (befristeten) Arbeitsverhältnis und eine gestaffelte Honorarerstattung bei einem freien Dienstverhältnis an. Das Land Bayern kommt für 60 Prozent bei einer Gage bis 1.000 Euro auf, ab 1.000 Euro zahlt der Freistaat 40 Prozent bis max. 2.500 Euro.

Baden-Württemberg

Die Überbrückungshilfe Corona, in deren Rahmen Soloselbständige und Kleinst- bzw. Kleinunternehmer (also auch Musiker und Künstler) Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen konnten, konnte bis 9. Oktober beantragt werden.

Eine Staffelung des sogenannten Unternehmerlohns für den jeweiligen Fördermonat bestand wie folgt:

  • 590 Euro bei Umsatzeinbruch zwischen 40% und unter 50% im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 830 Euro bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und unter 70% im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 1180 Euro bei Umsatzeinbruch von mehr als 70% im Vergleich zum Vorjahresmonat

Darüber hinaus existieren in Baden-Württemberg weitere Hilfsprogramme für kulturelle Einrichtungen sowie spezielle Veranstaltungsformate. Weitere Informationen gibt es hier.

Berlin

Anträge für das Soforthilfeprogramm in Berlin sind seit dem 31.05.2020 nicht mehr möglich. 

Das Land möchte Künstlerinnen und Künstlern aus Berlin jedoch auch in Zeiten der Corona-Pandemie eine Bühne bieten und hat die Plattform "Berlin (a)live" gegründet, die Kulturschaffenden eine digitale Bühne bieten soll, um ihre Projekte präsentieren zu können. Darüber hinaus bietet die Plattform auch die Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern auf Spendenbasis.

Der Berliner Senat hat am 26. Juni 2020 bekanntgegeben, dass die Corona-Soforthilfen fortgesetzt und ausgeweitet werden. Dafür hat das Abgeordnetenhaus 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wovon 25 Millionen Euro für Stipendienprogramme im Bereich Kultur und für künstlerische Projekte sowie 80 Millionen Euro für Solo-Selbstständige beabsichtigt sind. 

Die Anträge für die Soforthilfe IV 2.0 waren bis zum 4. September möglich.

Die Antragsstellung für das Stipendienprogramm ist seit 11. September nicht mehr möglich.

Brandenburg

Künstlerinnen und Künstler in Brandenburg können sich 50% der Einnahmeausfälle, die zwischen dem 11. März und dem 31. Dezember 2020 entstanden sind, durch die sogenannte Corona-Kulturhilfe ersetzen lassen. Die Antragsstellung ist bis zum 30. Oktober möglich.

Weitere Informationen gibt es hier.

Außerdem existierte ein Stipendienprogramm, das für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler 1.000 Euro bereitstellte. Bedingung war, dass die Antragsteller Mitglied in der Künstlersozialkasse sind. Für das Programm standen rund 4 Millionen Euro bereit. Die Bewerbungsfrist war der 9. Juni.

Hier gibt es Details zu den Stipendien.

Bremen

In der Hansestadt Bremen existierte seit dem 2. Juni ein "Fortsetzungsprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise". Das Programm lief bis 31. August 2020 und beinhaltete eine einmalige Förderung von bis zu 3.000 Euro.

Zur Beantragung genügte eine eidesstattliche Versicherung über eine geringere Einnahmeerwartung infolge der Coronavirus-Krise als im Durchschnitt der vergangenen Jahren. Kulturschaffende mussten also keine Einnahmeverluste durch abgesagte Veranstaltungen konkret nachweisen.

Antragsberechtigt waren professionelle, selbstständige und freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die mindestens seit dem 18. März 2020 ihren Hauptwohnsitz in Bremen oder Bremerhaven haben. 

Hamburg

Soloselbstständige in Hamburg konnten zusätzlich zu den Bundesmitteln 2.500 Euro als Lohnkompensation für Honorarausfälle über einen Hilfsfonds der Hamburgischen Kulturstiftung beantragen. Die Bewerbungsfrist der ersten Förderrunde für den Hilfsfond ist am 15. April abgelaufen. Eine Bewerbung ist momentan nicht mehr möglich. 

Kulturschaffende können sich auf eine Projektförderung von bis zu 15.000 Euro bewerben, die geförderten Projekte müssen sich inhaltlich oder im Hinblick auf den Veranstaltungsort auf Hamburg beziehen. Die Antragsfrist war der 14. September, eine weitere Förderrunde ist jedoch geplant. Die Details und die Förderfrist dazu werden Ende des Jahres veröffentlicht.

Hessen

Das unter dem Motto "Hessen kulturell neu eröffnen" gestartete Stipendienprogramm ermöglichte Kulturschaffenden die Realisierung, Dokumentation und Publikation neuer Projekte. 

Das Projektstipendium "Hessen innovativ neu eröffnen" war eine Fördermaßname des Programms. Im Rahmen des Programms standen Mittel für 1.000 Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 5.000 Euro oder für 250 Gruppen in Höhe von 18.000 Euro bereit. Das Stipendienprogramm wurde über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt. Bewerbungen konnten vom 10. bis 23. August eingereicht werden.

Außerdem bestand eine Verstärkungsmöglichkeit der Stipendien durch private Mittel. Wenn Künstlerinnen und Künstler über eigene Mäzene und Sponsoren zusätzlich Geld einwarben, hatten sie die Möglichkeit, andere Kulturschaffende direkt für Stipendien zu empfehlen. In diesen Fällen kofinanzierte das Land die Hälfte des Stipendiums bis zur Höhe der ansonsten zur Verfügung stehenden Beiträge.

Darüber hinaus gab es seit 2. Juni einmalige Arbeitsstipendien in Höhe von 2.000 Euro für Künstlerinnen und Künstler. Dadurch sollten künstlerische Arbeiten unter den aktuellen Umständen ermöglicht werden. Die Antragsstellung war bis zum 15. September möglich.

Weitere Informationen gibt es hier.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat ein sogenanntes Überbrückungsstipendium für Künstler ins Leben gerufen, das Zahlungen in Höhe von maximal 2.000 Euro vorsieht. Antragsberechtigt sind freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und Mitglied der Künstlersozialkasse sind.

Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Weitere Informationen gibt es hier.

Niedersachsen

Seit dem 1. Juni 2020 ist keine Antragstellung für die Niedersachsen-Soforthilfe Corona mehr möglich. 

Weitere Informationen gibt es hier.

Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Rahmen des Stärkungspakets "Kunst und Kultur" mit 105 Millionen Euro ein Stipendiumprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler angekündigt.

Die insgesamt 15.000 Stipendien in Höhe von jeweils 7.000 Euro sollen Künstlerinnnen und Künstlern mit Beschäftigungsproblemen als Unterstützung dienen. Bis zum 16. Oktober können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler auf ein Stipendium bewerben. Weitere Informationen zur Antragsstellung und dem Programm gibt es unter diesem Link.

Die Hilfen des Bundes werden vom Land durch das Zusatzprogramm NRW Überbrückungshilfe Plus erweitert. Es stehen insgesamt 300 Millionen Euro der Landesregierung für das neue Programm bereit, durch das Solo-Selbstständige und Freiberufler eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro pro Monat über einen Zeitraum von maximal drei Monaten erhalten.

Die Antragsstellung für die Fördermonate Juni bis August war bis zum 9. Oktober möglich, für die Fördermonate September bis Dezember wird es eine separate Antragsstellung geben.

Weitere Informationen gibt es hier.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz vergibt im Rahmen des Kulturprogramms "Im Fokus. 6 Punkte für die Kultur" Projektstipendien an Kulturschaffende unter dem Motto: "Künstlerisches Schaffen sichtbar machen!"

Das Ziel der Projektstipendien ist die Fortsetzung von bereits bestehenden Projekten und die Erarbeitung neuer Projekte. Die Endergebnisse dieser Projekte sollen in einem digitalen Schaufenster dargestellt werden.

Anträge stellen können Künstlerinnen und Künstler, die in Rheinland-Pfalz wohnhaft sind und Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Jede Stipendiatin oder jeder Stipendiat erhält ein Stipendiengeld von 2.000 Euro als Einmalzahlung. 

Seit dem 15. Mai 2020 können Anträge über die Stiftung Rheinland-Pfalz auf dieser Seite gestellt werden. Antragsfrist ist der 15. Dezember 2020.

Seit dem 15. Juli haben sich die Förderkriterien der "Projektstipendien" und der "Neuen Medien" geändert. Jetzt können nicht nur Mitglieder der Künstlersozialkasse einen Antrag auf Förderung stellen, sondern auch Künstlerinnen und Künstler, die eine künstlerische Ausbildung gemacht haben und ein jährliches Einkommen von mindestens 3.900 Euro durch eine künstlerische Tätigkeit oder eine fachspezifische Ausstellungs- und/oder Publikationstätigkeit bzw. eine qualifzierte künstlerische Praxis verfügen.

Saarland

Das Saarland unterstützte Künstlerinnen und Künstler ebenfalls mit einem landeseigenen Stipendienprogramm in Höhe von 2.5 Mio. Euro.

Die Höhe des Stipendiums betrug bis zu 3.000 Euro, womit kulturelle Werke neu erarbeitet und weiterentwickelt werden sollten. Dabei war die Art und Weise der kulturellen Arbeit den Kulturschaffenden freigestellt. 

Die Antragsstellung war bis zum 31. Juli 2020 möglich.

Sachsen-Anhalt

Mit dem Programm "Kultur ans Netz" unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind.

Für die Erarbeitung einer präsentationsreifen künstlerischen Leistung gewährt das Land einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. 

Voraussetzung sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-​Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler-​ und Sozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-​Anhalt durch geeignete Unterlagen zu erbringen.

Zu den einzureichenden Unterlagen zählt ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht. Die geförderten Projekte sollen geeignet sein, das jeweilige Arbeitsergebnis im Landesportal unter http://www.kultur.sachsen-​anhalt.de zu präsentieren. 

Anträge konnten bis zum 31. August über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Weitere Informationen gibt es hier.

Sachsen

Das Stipendium "Denkzeit" war in der ersten Runde ab Ende April sehr erfolgreich und innerhalb kürzester Zeit waren die Mittel zur Förderung erschöpft, weshalb am 8. Juli weitere Fördermittel in Höhe von 7 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Neue Anträge sind seit dem 15. Juli möglich, weitere Informationen sowie das Antragsformular gibt es hier.  

Bei dem "Denkzeit"-Stipendium handelt es sich nicht um eine Soforthilfe, sondern um eine Zahlung im Gegenzug für eine künstlerische Leistung, die von einem künstlerischen Beirat bewertet wird, um schließlich auf der Website des Landes präsentiert zu werden. Die Stipendien werden in Form einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 2.000 Euro für die Dauer von zwei Monaten gewährt.

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Sachsen, die nicht an einer Hochschule immatrikuliert sind oder sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden.

Weitere Informationen gibt es hier.

Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein hatte den Kulturhilfefonds des Landeskulturverbandes für Künstlerinnen und Künstler nochmals erhöht und verfügte somit über drei Millionen Euro. Das Geld stand den Kulturschaffenden zusätzlich zu den Soforthilfen des Bundes für Soloselbstständige zur Verfügung.

Für Künstlerinnen und Künstler in Schleswig-Holstein gab es bis 31. August 2020 die Möglichkeit einer weiteren Projektförderung. Durch den #KulturhilfeSH-Fonds konnten sie bis zu 2.500 weitere Euro beantragen.

Weitere Informationen gibt es hier. 

Thüringen

Der Thüringer Landtag hat am 5. Juni ein Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Coronakrise verabschiedet, das auch Hilfen für Kulturschaffende vorsieht.

Das Hilfspaket sieht vor, dass freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, die bei den bisherigen Soforthilfen leer ausgegangen sind, da sie keine laufenden Betriebskosten geltend machen konnten, Hilfe für coronabedingte Einnahmeausfälle in Höhe von monatlich 1.180 Euro für zwei Monate erhalten können. Dafür stehen insgesamt 20 Mio. Euro bereit. 

Die Antragsfrist war bis zum 30. September möglich. Weitere Informationen gibt es hier.

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