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Ergänzung zu Neustart Kultur

Details zu NRW-Hilfsprogramm "Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen" veröffentlicht

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 13.09.2020

coronakrise kulturpolitik musikbusiness neustart kultur

Details zu NRW-Hilfsprogramm "Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen" veröffentlicht

© Donald Tong via Pexels

Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen des "Kunst und Kultur"-Stärkungspakets die zweite Stufe "Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen" gestartet. 80 Millionen Euro stehen als Unterstützung von Kulturinstitutionen zur Verfügung.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein zweistufiges Stärkungspaket für die Kulturbranche in der Coronakrise mit dem Namen "Kunst und Kultur" geschaffen.

Die erste Stufe "Auf geht’s!" besteht aus einem Stipendienpogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler und ist mit 105 Millionen Euro dotiert. Von den 15.000 möglichen Stipendien wurden bereits 10.900 bewilligt, weitere Anträge können hier gestellt werden.

Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen

Zur zweiten Stufe des Hilfsprogramms sind jetzt Details bekannt. Der Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen soll Kultureinrichtungen wie Museen oder soziokulturelle Zentren unterstützen und "Kunst und Kultur im Land wieder erlebbar machen".

Der Fonds ist 80 Millionen Euro stark und soll gezielt das Bundesprogramm Neustart Kultur ergänzen. 60 Millionen davon sind für die Kultureinrichtungen des Landes und der Kommunen vorgesehen, wie etwa Theater, Orchester, Museen und Musikschulen.

15 Millionen Euro stehen für öffentlich geförderte freie beziehungsweise private Kultureinrichtungen, wie soziokulturellen Zentren, die freie Kulturszene und Festivals zur Verfügung. Die Einrichtungen müssen bei einem Antrag ihre aktuellen Zahlen und Wirtschaftspläne vorlegen, damit die Hilfe gezielter ausgezahlt werden kann. 

Die restlichen fünf Millionen sind für den gemeinnützigen ehrenamtlichen Kulturbereich wie Amateurtheater und ehrenamtliche Bibliotheken vorgesehen. Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen erklärt dazu: "Wir werden nicht jeden verlorenen Euro ausgleichen können, aber wir wollen die Strukturen erhalten."

Antragsstellung

Weitere Informationen und Hilfe bei der Antragsstellung für Einrichtungsträger geben die zuständigen Bezirksregierungen. Hier gibt es den jeweiligen Kontakt.

Soziokulturelle Zentren sollen sich an die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren Nordrhein-Westfalen wenden.

Ansprechpartner für die Freie Szene sind das Landesbüro Freie Darstellende Künste sowie das Landesbüro Tanz.

Fragen zum Kulturstärkungsfonds können die Mail-Adresse nrw-kulturstaerkungsfonds@mkw.nrw.de gesendet werden.

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