Der Bundestag ist gefordert
Ungewisse Chancen für den Spielstättenschutz in Berlin
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Der Berliner Club "Yaam" hat mit Lärmbeschwerden zu kämpfen. © Gerrit Burow auf Flickr / Lizenz: CC BY 2.0
Lederer zeigt laut der Berliner Zeitung (BZ) zwar großes Verständnis für den Antrag, sieht die Kompetenzen für solch eine Entscheidung jedoch beim Bundestag: "Ich glaube nicht, dass wir da eine Mehrheit hätten", gab Lederer gegenüber der BZ an.
Breite Zustimmung
Der ursprünglich von der CDU vorgebrachte Antrag fordert, Berliner Clubs zukünftig nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Kultureinrichtungen einzustufen, eine Idee, die den Zuspruch aller Parteien fand – ausgenommen der AfD. Durch eine solche Neudefinition könnten stärkere Rechtsmittel eingesetzt werden, etwa bezüglich des Lärmschutzes beim Neubau von Wohnhäusern in der Nähe eines Clubs.
Eine solche Maßnahme wäre gerade bezüglich des auch in Berlin grassierenden, sogenannten "Clubsterbens" durchaus notwendig: Wenn sich die Bewohnerinnen und Bewohner von neu gebauten Wohnhäusern über den Lärm eines (häufig schon länger bestehenden) Clubs beschweren, liegt es meist in deren Verantwortung, für den notwendigen Lärmschutz zu sorgen – gerade für kleinere Clubs häufig eine untragbare finanzielle Herausforderung.
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