Zentrale Vorwürfe bleiben bestehen
US-Bundesgericht weist Teile der Kartellklage gegen Live Nation ab
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© Teddy Yang via pexels.com
Im laufenden Kartellverfahren gegen Live Nation Entertainment hat ein US-Bundesgericht entschieden, die Klage des US-Justizministeriums inhaltlich zu begrenzen. Damit wird das Verfahren fortgesetzt, allerdings mit einem enger gefassten Anklagekern.
Welche Teile der Klage entfallen
Zu den fallengelassenen Vorwürfen zählen insbesondere Teile der Anschuldigungen, dass Live Nation über ein Monopol im gesamten Konzert-Promotion- bzw. Booking Markt in den USA verfügt.
Auch der Vorwurf, Live Nation kontrolliere allgemein das Booking großer Konzerte so umfassend, dass Wettbewerber strukturell ausgeschlossen seien, wurde abgewiesen. Damit erzielte Live Nation einen großen Erfolg, denn der Vorwurf eines Monopols war vermutlich der schwerwiegendste der Klage.
Was in der Klage bestehen bleibt
Weiterverfolgt werden dagegen die Vorwürfe, Live Nation hätte seine Kontrolle über Ticketmaster und eigene Veranstaltungsorte genutzt, um Konkurrenz auszuschließen.
Ebenso bleiben Vorwürfe über den Abschluss exklusiver Ticketing-Verträge mit Venues, um anderen Ticketanbietern den Zugang zu erschweren, Teil der Klage. Ebenso Bestand hat der Vorwurf der Kopplung, die den Zugang zu bestimmten Hallen oder Tourmöglichkeiten nur unter bestimmten geschäftlichen Bedingungen zulässt.
Diese Punkte sieht das Gericht als ausreichend substanziell an, um sie in einem Hauptverfahren prüfen zu lassen. Der Prozessbeginn ist für März 2026 vorgesehen.
Live Nation sieht sich teilweise bestätigt
Live Nation reagierte mit einer sehr selbstbewussten Stellungnahme auf die Entscheidung. Das Unternehmen betont, dass das Gericht wesentliche Teile der ursprünglichen Klage zurückgewiesen habe und damit zentrale Annahmen der Regierung nicht bestätigt worden seien.
Zugleich weist der Konzern weiterhin alle verbliebenen Vorwürfe zurück. Man habe weder Ticketpreise diktiert noch Veranstaltungsorte oder Künstler zu bestimmten Vertragsmodellen gezwungen.
Die weiterhin verhandelten Punkte seien aus Sicht von Live Nation nicht geeignet, einen kartellrechtlichen Schaden oder gar eine Zerschlagung des Unternehmens zu rechtfertigen.
Live Nation erklärte zudem, es sei nun an der Zeit, den Fall sachlich zu Ende zu führen und sich auf praktikable Lösungen für die Branche zu konzentrieren, statt auf strukturelle Eingriffe.
Neuer Abschnitt im Verfahren
Mit der aktuellen Entscheidung ist die Kartellklage gegen Live Nation deutlich kleiner als ursprünglich, aber noch nicht beendet. Es bleiben zentrale Fragen zur Rolle von Ticketmaster und zur Vertragsgestaltung mit Veranstaltungsorten offen.
Der Fall geht damit in eine neue Phase, aber die Wahrscheinlichkeit, dass Live Nation zerschlagen werden könnte, ist drastisch gesunken.
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