Kritik an der Begründung des Gerichtes
Verfassungsbeschwerde der Initiative "Aufstehen für die Kunst" scheitert
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Die Initiative "Aufstehen für die Kunst" hatte ihre Verfassungsbeschwerde Ende April 2021 eingereicht. Die Beschwerde richtete sich gegen die sogenannte Bundesnotbremse und die damit einhergehende, ausnahmslose Schließung aller Kultureinrichtungen.
Stellvertretend für die Initiative hatten Sänger Christian Gerhaher, Geigerin Anne-Sophie Mutter, Dirigent Hansjörg Albrecht sowie weitere Künstlerinnen und Künstler Beschwerde gegen die Schutzmaßnahmen eingelegt, die von der Initiative als Verbot der Kunstausübung angesehen wurden.
In erster Linie kritisierte die Initiative "Aufstehen für die Kunst" die Benachteiligung des Kunst- und Kulturbetriebes gegenüber Kirchen und dem Einzelhandel. Diese werden laut der Initiative deutlich weniger durch die Bundesnotbremse eingeschränkt.
Kritikwürdige Entscheidung
Am 20. Mai 2021 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht daraufhin seine Entscheidung, der von der Initiative vorgebrachten Beschwerde nicht stattzugeben. Mitte April hatte bereits der Bayrische Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag der Initiative abgelehnt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar.
"Aufstehen für die Kunst" zeigt sich über die Entscheidung enttäuscht und kritisiert die Begründung des Gerichtes, da in dieser "Begründungs- und Nachweislast" vertauscht würden: Es wird bemängelt, dass nicht der Staat beweisen muss, inwiefern drastische Maßnahmen wie die Schließung von Kultureinrichtungen nötig seien. Stattdessen müsse die Kultur den Gegenbeweis erbringen, wozu sie aber gar nicht in der Lage sei.
Nichtanerkennung vorgelegter Studien
Darüber hinaus widerspricht die Initiative der Aussage der Richter, dass sich die vorgelegten Studien zur Sicherheit von Kulturveranstaltungen lediglich auf niedrige Inzidenzen beziehen und daher nicht ausreichen würden.
Zum einen seien grundlegende Erkenntnisse der Studien laut Initiative auch für Inzidenzen über 100 gültig, und zum anderen sei der Vorwurf des Gerichts an sich abwegig, da "Theater seit November geschlossen sind und daher Publikumsstudien bei Inzidenzwerten über 100 faktisch unmöglich sind."
Laut Initiative belegen die vorgelegten Studien, dass der Betrieb von Spielstätten mithilfe von klar definierten Regelungen zum Infektionsschutz ohne eine erhöhte Ansteckungsgefahr möglich gewesen wäre.
Hoffnungsschimmer
Aufgrund der sinkenden Inzidenzen sowie den daraus resultierenden Öffnungsschritten sei es dahingegen jedoch verständlich, dass die Kläger/innen aus einer konkreten Grundrechtsbetroffenheit herausgefallen seien.
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Zudem befürwortet die Initiative, dass die Bayrische Staatsregierung mittlerweile die Öffnung von Konzert- und Theatersälen veranlasst hat und dass durch die Durchführung von Corona-Tests auch geringere Orchesterabstände möglich sind. Auch der kürzlich von der Bundesregierung verabschiedete Hilfsfond sei ein weiterer Hoffnungsschimmer für die von der Pandemie so gebeutelte Kulturbranche.
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