Neuer Vorschlag kursiert
Verhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform: Doch zu wenig Schutz für Kreative?
Das europäische Parlament in Brüssel. © Patrick Berger
Nachdem der Reformantrag zuerst abgelehnt wurde, stimmte das EU-Parlament im September 2018 einem vorläufigen Text der Urheberrechtsreform für den europäischen Binnenmarkt zu. Derzeit verhandeln die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament im sogenannten Trilog im Geheimen (ein Modus, der schon länger in der Kritik steht) über die genauen Formulierungen.
Fortschritt
Der vorläufige Entwurf der Urheberrechtsreform wurden wegen seiner Vorschläge für Uploadfilter und ein europaweites Leistungsschutzrecht scharf kritisiert. Zahlreiche Abgeordnete stimmten dennoch für die Reform, da in den Artikeln 14-16 Vorschläge zur Stärkung der Rechte von Kunstschaffenden gemacht wurden. Genau diese Punkte könnten nun in Gefahr sein.
Wie Thomas Lohninger von der österreichischen NGO epicenter.works gegenüber netzpolitik.org erklärte, regeln besagte Artikel "die Transparenz und Fairness bei Verhandlungen von Kunst- und Kulturschaffenden mit Verwertern wie großen Musiklabels oder Verlagen."
Artikel 14-16 wollen Künstlern und Künstlerinnen "gerechte und verhältnismäßige Entlohnung" für ihre Arbeit zusichern. Weiterhin sollen Vertragspartner in Zukunft den Kulturschaffenden ausführlich Auskunft über Einnahmen aus Inhalten bereitstellen.
Rückschritt?
Laut netzpolitik.org sollen jedoch genau diese Rechte, insbesondere Artikel 14, wieder abgeschwächt werden. Der verhandelnde Parlamentarier Axel Voss (CDU) befürwortet angeblich einen neuen Entwurf des Artikels, der Kunstschaffenden statt "verhältnismäßiger" nur noch "angemessene" Bezahlung zusichert.
SPD, Grüne und die Linke kritisieren dieses Vorgehen. Der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken gab an, dass die Sozialdemokraten nach einer solchen Verwässerung der Reform nicht mehr zustimmen würden.
Die Europäische Volkspartei (EVP) hingegen beschwichtigt gegenüber der Zeitung Standard: Laut ihr ginge es in der Änderung nur um das Wort "angemessen". Es solle bloß die Formulierung geändert werden, die Transparenz und faire Entlohnung von Kulturschaffenden würde damit nicht in Frage gestellt.
Den finalen Entwurf des Gesetzestextes will Axel Voss noch Ende 2018 vorlegen, damit das Parlament im Frühjahr 2019 darüber abstimmen kann. Drastische Änderungen am Ursprungstext könnten dabei allerdings die fragile Mehrheit der Urheberrechtsreform zerstören.
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