Deutscher Musikrat positioniert sich
1.000 Euro monatlich: wiederholte Forderung nach Pauschaleinkommen für soloselbstständige Musiker/innen
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© Debora Grazola via Pexels
In der Erklärung von DMR und der Konferenz der Landesmusikräte (KdLMR) heißt es, dass diese das bisherige Engagement der Bundesregierung mit ihren umfangreichen Hilfs- und Konjunkturprogrammen ausdrücklich anerkennen.
DMR und KdLMR beziehen sich dabei auf die Hilfen des Bundes etwa für freie Ensembles sowie das mit einer Milliarde Euro veranschlagte Kulturprogramm "Neustart Kultur" als Teil des Konjunkturpakets. Gerade letzteres bedeute eine "umfassende Hilfe insbesondere für den Erhalt der Kulturinfrastruktur".
Förderungslücke
In der Stellungnahme heißt es weiter, dass trotz der bisher verabschiedeten Hilfen noch immer eine Förderungslücke für soloselbstständige Kreativschaffende bestehe. Diesen würde weder durch das Soforthilfeprogramm zu Beginn der Krise noch durch das Konjunkturpaket geholfen.
Dabei seien gerade die selbstständigen Musikerinnen und Musiker durch die Coronakrise in hohem Maße von Einnahmeausfällen betroffen. Sie erwirtschafteten einen wesentlichen Teil ihres Jahreseinkommens normalerweise in den Monaten seit dem Ausbruch der Krise im März, insbesondere in der Saison der Sommer-Festivals.
Bei einem durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen von 14.628 Euro laut KSK habe die Berufsgruppe keinen Spielraum für Rücklagen – im Vergleich zu anderen Branchen sei sie außerdem weitaus länger von Honorareinbußen betroffen, da noch völlig unklar sei, wann das Konzertleben wieder aufgenommen werden kann.
Adäquate Modelle vonnöten
Der Deutsche Musikrat und die Landesmusikräte verweisen Bund und Länder in ihrer Stellungnahme erneut auf adäquate Modelle der finanziellen Unterstützung von Soloselbstständigen, die bereits seit Beginn der Krise diskutiert würden.
In dem Positionspapier machen sich die Verbände u.a. stark für die Einführung einer befristeten pauschalen monatlichen Zahlung in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Soloselbständige – ein Vorschlag, den auch die Wirtschaftsministerkonferenz bereits vorgelegt hat und der in einigen Bundesländern, darunter in Bayern und Baden-Württemberg, zeitweise auch umgesetzt wurde.
Laut den Landesmusikräten ist eine unbürokratische Entschädigungszahlung für Einnahmeausfälle unabdingbar. Für eine lange, unbestimmbare Zeit werde unter Pandemiebedingungen und entsprechenden Abstandsregeln wirtschaftliches Arbeiten als soloselbständige Musikerin oder soloselbständiger Musiker nicht möglich sein.
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