Für mehr Glaubwürdigkeit
BVMI mit einstweiligen Verfügungen gegen Websites für Streaming-Betrug
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Wie BVMI und IFPI in einer gemeinsamen Stellungnahme bekannt gaben, haben die Landgerichte Bremen, Hamburg, Köln und Darmstadt einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber/innen der Websites socialnow.de, socialgeiz.de, likergeiz.de, netlikes.de und likesandmore.de erlassen. Die Seite fanexplosion.de hat ihr Angebot bereits nach einer Unterlassungsaufforderung durch den BVMI eingestellt.
Die genannten Websites hatten Musikerinnen und Musikern Dienste angeboten, mit denen diese Plays erzeugen konnten, die nicht auf die Nutzung durch echte Hörer/innen zurückgehen. Die einstweiligen Verfügungen untersagen den Betreiber/innen diese Dienstleistung für alle Online-Musikdienste. Dazu Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI:
"Streaming-Manipulations-Anbieter untergraben sowohl die Genauigkeit der Lizenzzahlungen an die Musikschaffenden als auch die Glaubwürdigkeit der Charts, und wir gehen dieses Problem an. Die jüngsten rechtlichen Schritte in Deutschland sind ein integraler Bestandteil unserer Strategie, weltweit gegen solche Websites vorzugehen, wo immer dies nötig ist."
BVMI und IFPI sehen in den neuen Verfügungen einen weiteren Schritt in ihrer Kampagne gegen Streaming-Manipulation. Im Sommer 2019 hatten sich die beiden Verbände gemeinsam mit ihren Mitgliedsunternehmen einer Koalition von Stakeholdern der Industrie gegen Streaming-Manipulation angeschlossen und mit zahlreichen Playern der Branche einen Code of Best Practice unterzeichnet.
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