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Songwriting unter juristischem Druck

Copyright-Klage wegen "Telekinesis": Victory Boyd verklagt Travis Scott, SZA und Future

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 17.03.2026

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Copyright-Klage wegen "Telekinesis": Victory Boyd verklagt Travis Scott, SZA und Future

Travis Scott (2024). © Live Nation

Ein Song von einem der erfolgreichsten Hip-Hop-Alben der letzten Jahre ist jetzt Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Die Songwriterin Victory Boyd wirft Travis Scott, SZA und Future vor, zentrale Elemente ihres eigenen Songs übernommen zu haben. Der Fall könnte weitreichende Folgen für die Musikindustrie haben.

Als Travis Scott im Sommer 2023 sein Album "Utopia" veröffentlichte, gehörte der Song "Telekinesis" schnell zu den bekanntesten Songs der Platte.

Der Song mit Gastbeiträgen von SZA und Future entwickelte sich zum Streaming-Erfolg und hat inzwischen mehr als 535 Millionen Streams allein auf Spotify gesammelt. Doch hinter den Kulissen begann parallel ein juristischer Konflikt, der nun zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Eine Demo aus 2019

Im Zentrum des Streits steht die US-Songwriterin Victory Boyd. Sie behauptet, dass wesentliche Teile von "Telekinesis" aus ihrem eigenen Song stammen. Boyd hatte bereits 2019 einen Song mit dem Titel "Like the Way It Sounds" geschrieben und ein Demo aufgenommen.

Nach ihrer Darstellung entstand der Song im Rahmen einer Zusammenarbeit mit Kanye West. Während West Akkorde und musikalische Ideen beigesteuert habe, habe sie selbst den Text sowie zentrale melodische Elemente entwickelt.

Nutzung ohne Zustimmung

Genau diese Demo soll später eine entscheidende Rolle gespielt haben. Laut Boyds Klage wurde das Stück in einem Studio-Setting abgespielt, an dem auch Travis Scott beteiligt war.

Dort sei der Song erstmals in den kreativen Prozess rund um "Telekinesis" eingeflossen. Boyd behauptet, dass ihr Material anschließend ohne ihre Zustimmung verwendet und weiterentwickelt wurde.

Zentrale Bestandteile weiterverwendet?

Der Kern der Vorwürfe betrifft vor allem den Refrain des später veröffentlichten Songs. Mehrere Zeilen aus der Originaldemo sollen nahezu identisch übernommen worden sein.

Auch bestimmte melodische Phrasen stünden laut Klageschrift in direkter Verbindung zu ihrem ursprünglichen Song. Boyd argumentiert deshalb, dass "Telekinesis" zentrale kreative Bestandteile ihres Werks enthält.

Credits ohne Zustimmung?

Interessant ist dabei ein Detail, das den Fall komplexer macht. Boyd wurde in den offiziellen Songcredits von "Telekinesis" tatsächlich als Co-Autorin geführt. Allerdings liegt ihr Anteil laut Metadaten nur bei rund acht Prozent.

Die Songwriterin argumentiert, dass diese Nennung ohne ihr Wissen erfolgt sei und keinen rechtlichen Ersatz für eine tatsächliche Lizenz oder der Zustimmung zur Veröffentlichung des Songs darstelle.

Anfang 2025 reichte Boyd schließlich Klage vor einem Bundesgericht in New York ein. Sie fordert unter anderem Schadensersatz sowie eine Beteiligung an den Einnahmen, die durch den Song erzielt wurden. Dabei geht es nicht nur um Streaming-Erlöse, sondern auch um Einnahmen aus Werbung, Promotion und Live-Performances.

Kern des Verfahrens hat Bestand

Ein wichtiger Zwischenschritt im Verfahren folgte im März 2026. Die Beklagten hatten beantragt, die Klage vollständig abzuweisen. Das Gericht entschied jedoch, dass der zentrale Vorwurf der Urheberrechtsverletzung weiter geprüft wird. Einige Punkte von Boyds Klage wurden zwar gestrichen, der Kern des Verfahrens bleibt jedoch bestehen.

Für die Verteidigung argumentieren die Anwälte der beteiligten Künstler, dass Boyd nicht alleinige Urheberin des ursprünglichen Demos sei. Insbesondere die Rolle von Kanye West wird dabei hervorgehoben. Sollte sich herausstellen, dass mehrere Autoren an der ursprünglichen Komposition beteiligt waren, könnte das den Anspruch der Klägerin deutlich geringer ausfallen lassen.

Darüber hinaus betonen die Beklagten, dass "Telekinesis" ein eigenständiges Werk darstelle. Inspiration und kreative Einflüsse seien im Musikgeschäft üblich.

Wesentliche Übereinstimmung oder nicht?

Die entscheidende Frage für das Gericht wird daher sein, ob tatsächlich eine sogenannte "substantial similarity" vorliegt, also eine wesentliche kreative Übereinstimmung zwischen beiden Songs.

Für die Musikindustrie ist der Fall besonders interessant, weil er typische Arbeitsweisen moderner Pop- und Hip-Hop-Produktionen berührt. Songs entstehen heute häufig in kollaborativen Studio-Sessions, bei denen mehrere Künstler, Producer und Songwriter gleichzeitig an Material arbeiten. Ideen werden geteilt, verändert und weiterentwickelt.

Schwierige Aufgabe für das Gericht

Genau dieses kreative Umfeld führt jedoch immer wieder zu juristischen Grauzonen. Wer hat welchen Teil wirklich geschaffen. Wann wird Inspiration zur Kopie? Und wie transparent sind die Prozesse rund um Credits und Copyright-Registrierungen?

Das Gericht wird nicht wenig Mühe haben, in diesem Fall zu einer Entscheidung zu gelangen. Am Ende könnte das Ergebnis Auswirkungen auf die gesamte Musikszene haben und die Notwendigkeit erhöhen, gerade bei kollaborativen Songwriting-Prozessen die eindeutige Zustimmung aller Beteiligten einzuholen.

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