×

Zum Handeln verpflichtet?

Deutsche Musikindustrie verklagt Hoster des Stream-Rippers youtube-dl

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 18.01.2022

musikindustrie urheberrecht youtube streaming

Deutsche Musikindustrie verklagt Hoster des Stream-Rippers youtube-dl

© Pixabay via Pexels

Die deutsche Musikindustrie verklagt den Hosting-Provider Uberspace. Uberspace hostet die Website youtube-dl.org, ein Open-Source-Projekt, dass Nutzer/innen ermöglicht, Inhalte von YouTube herunterzuladen.

Uberspace hostet die Website youtube-dl.org, über die User die gleichnamige Open-Source-Software herunterladen können. Bei youtube-dl handelt es sich um eine Software, mit der Nutzerinnen und Nutzer beliebige Inhalte der Video-Streaming-Plattform YouTube auch ohne Browser herunterladen können.  

Störerhaft

Da sich diese Funktion auch dazu verwenden lässt, urheberrechtlich geschützte Musikstücke von YouTube herunterzuladen, haben die deutschen Ableger der "Big Three"-Majorlabels Sony Entertainment, Universal Music und Warner Music Group nun Klage eingereicht. 

Statt sich direkt gegen die Verantwortlichen von youtube-dl zu wenden, richten sich die Big Three mit ihrer Klage jedoch ausschließlich gegen deren Mainzer Host-Provider Uberspace. In einem Schreiben bezichtigen die Labels Uberspace der Mittäterschaft, Gehilfen- und Störerhaftung. Das geht aus einem Artikel von Netzpolitik hervor. 

Wenig Verständnis

Jonas Pasche, Geschäftsleiter von Uberspace, hält die Anschuldigungen gegenüber seines Unternehmens für ungerechtfertigt. Er äußert gegenüber Netzpolitik die Vermutung, dass die Musiklabels sich durch ihre Klage ein Grundsatzurteil erhoffen. 

Denn nach dem sogenannten "Providerprivileg" sind Provider nicht unmittelbar für rechtliche Verstöße ihrer User haftbar. Sie müssen erst dann aktiv werden, wenn sie auf illegale Inhalte hingewiesen werden. 

Sollte die deutsche Justiz tatsächlich gegen Uberspace urteilen, könnte dies bedeuten, dass Provider bzw. Dienstleister im allgemeinen künftig auch in Fällen handeln müssen, in denen die Illegalität der gehosteten Inhalte umstritten ist – wie auch im Fall von youtube-dl.

Dies wäre genau die Art von Grundsatzurteil, die der Musikindustrie künftig mehr Handhabe im "Kampf" gegen Streamripper einräumen würde. 

Downloads bereits vergolten?

Uberspace bezeichnet das Herunterladen von Inhalten von YouTube via youtube-dl als legal, solange dabei kein Kopierschutz umgangen wird. Es handele sich um eine Form der Privatkopie, für die bereits über die entsprechenden Abführungen an die GEMA gezahlt würde. 

Laut Netzpolitik handelt es sich bei dem Schutz, der für kostenlose Inhalte auf YouTube verwendet wird, nicht wirklich um einen Kopierschutz; für den Download müsse also keine technische Sperre umgangen werden. Julia Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) betont, es seien "nur rudimentäre technische Kenntnisse notwendig, um den Download eines Youtube-Videos selbst vorzunehmen."

Die Seite für digitale Politik weist jedoch auch darauf hin, dass das Landgericht Hamburg bereits das Umgehen der von YouTube verwendeten Mechanismen als unzulässig. Auch YouTube selbst weist in den Nutzungsbedingungen darauf hin, dass das Herunterladen von Inhalten ohne ausdrückliche Genehmigung nicht erlaubt ist. 

Vielfältige use cases

Gleichzeit werde, so Netzpolitik, im Hilfebereich von YouTube darauf hingewiesen, dass mit einer Creative-Commons-Lizenz versehene Inhalte der YouTube-Community zur Wiederverwendung und Bearbeitung zur Verfügung stünden.

Netzpolitik weist weiterhin darauf hin, dass die Verwendung von fremden Materialien einen wichtigen Teil des YouTube-Contents ausmacht. Beispielsweise seien "Reaction"-Videos oder die "Auseinandersetzung mit fremdem Material" ohne die Möglichkeit des legalen Wiederverwendens anderer Quellen nicht denkbar.

Wie heise darüber hinaus feststellt, werden Services wie youtube-dl etwa von Journalist/innen oder Aktivist/innen verwendet, die mit deren Hilfe z.B. "nachrichtlich relevante Videos" archivieren, und diese so davor schützen, aufgrund von möglichen Löschaufforderungen z.B. von Regierungen entfernt zu werden. 

Nicht einschütern lassen

Obwohl sich Uberspace mit Sony Entertainment, Universal Music und Warner Music Group von Industrie-Größen konfrontiert sieht, möchte der Hosting-Anbieter nicht direkt nachgeben und tritt stattdessen in das Verfahren ein. Im Falle einer Niederlage würde dies einen enormen Verlust für das Unternehmen bedeuten.

Durch dieses Vorgehen setzt sich Uberspace für die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke ein. Julia Reda daher lobt das Vorgehen von Uberspace: Es sei immer einfacher, einer Abmahnung nachzukommen als darauf zu bestehen, den Fall juristisch begutachten zu lassen.

Ähnliche Themen

BVMI klagt erfolgreich gegen Host-Provider des Stream-Rippers YouTube-DL

Musikindustrie vs. Urheberrechtsverletzung im digitalen Raum

BVMI klagt erfolgreich gegen Host-Provider des Stream-Rippers YouTube-DL

veröffentlicht am 05.04.2023

BVMI engagiert sich weiterhin in der Bekämpfung von "Fake-Streams"

Schattenseiten der Streaming-Ökonomie

BVMI engagiert sich weiterhin in der Bekämpfung von "Fake-Streams"

veröffentlicht am 31.12.2021   4

Youtube-Betrüger erbeuten mehr als 20 Millionen Dollar durch Lizenz-Trick

Ausbeutung lateinamerikanischer Künstler

Youtube-Betrüger erbeuten mehr als 20 Millionen Dollar durch Lizenz-Trick

veröffentlicht am 08.12.2021   1

YouTube schüttete mehr als vier Milliarden US-Dollar an Musikindustrie aus

Fan-Videos als Einnahmequelle

YouTube schüttete mehr als vier Milliarden US-Dollar an Musikindustrie aus

veröffentlicht am 07.06.2021   2

Newsletter

Abonniere den Backstage PRO-Newsletter und bleibe zu diesem und anderen Themen auf dem Laufenden!