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Musikindustrie vs. Urheberrechtsverletzung im digitalen Raum

BVMI klagt erfolgreich gegen Host-Provider des Stream-Rippers YouTube-DL

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 05.04.2023

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BVMI klagt erfolgreich gegen Host-Provider des Stream-Rippers YouTube-DL

© Souvik Banerjee via unsplash.com

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und sein Dachverband IFPI haben erfolgreich gegen den Hoster der Stream-Ripping-Software Youtube-DL geklagt. Der Host-Provider muss das Hosting von YouTube-DL – eine Software zum Herunterladen von Musik auf YouTube – künftig einstellen.

Der BVMI und sein internationaler Dachverband IFPI teilen mit, dass sie im Namen ihrer Mitgliedsunternehmen erfolgreich vor Gericht gegen Uberspace, den Host-Provider der Stream-Ripping-Software YouTube-DL, vorgegangen sind.

Das Hamburger Landgericht kam zu dem Urteil, dass der Betreiber von Uberspace das Hosting von YouTube-DL zukünftig zu unterlassen hat.   

Stream-Ripping weltweit verbreitet

Mit YouTube-DL können Nutzer/innen Inhalte direkt von YouTube herunterladen und so die technischen Schutzmechanismen von YouTube umgehen, die lizenzierte Streaming-Inhalte vor genau diesem unerlaubtem Herunterladen schützen sollen.

Diese Vorgehensweise –  eine herunterladbare Datei aus Inhalten zu erstellen, die legal online gestreamt werden können – wird Stream-Ripping genannt und ist laut Einschätzung von BVMI und IFPI illegal. 

Laut dem BVMI bleibt Stream-Ripping weiterhin ein großes Problem für die Musikbranche. Der Verband bezieht sich auf eine Studie von 2022, aus der hervorgeht, dass 27 Prozent der Menschen weltweit Stream-Ripping nutzen, um nicht für urheberrechtlich geschützte Musik bezahlen zu müssen. 

Musikbranche sieht sich durch Urteil bestätigt

Der Rechtsspruch zu YouTube-DL stellt laut BVMI Vorstandsvorsitzenden Dr. Florian Drücke ein wichtiges Signal dar, da die illegale Nutzung von Musik eine große Herausforderung für die Branche bleibe:

"Weltweit geben 30 Prozent der Nutzer:innen an, Musik auf nicht lizenzierte oder illegale Weise zu hören oder zu kaufen, wobei Stream-Ripping zu den beliebtesten Methoden gehört. Dies ist inakzeptabel und schadet allen Akteuren der Branche wie auch den Musikfans selbst. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, dass der Host-Provider die Verbreitung der YouTube-DL-Software unterlassen muss, konsequent und wichtig für die Branche."

Nicht ohne Gegenwehr

Der BVMI hatte bereits 2022 Klage gegen Uberspace erhoben. Betreiber Jonas Pasche hatte angekündigt, sich gegen das Vorgehen zu wehren, da er nicht nur den Download von YouTube-Videos als legal erachtet, sondern ein Grundsatzurteil im Hinblick auf die Pflichten von Host-Providern fürchtet – genauer gesagt, dass diese auch dann gegen gehosteten Content tätig werden müssen, wenn die Legalität dessen umstritten ist.  

Wenig verwunderlich kündigte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als Reaktion auf das Urteil jetzt an, beim Oberlandesgericht in Berufung gegen das Urteil zu gehen. Die GFF hatte Uberspace bereits 2022 unterstützt. Joschka Selinger, Rechtsanwalt bei der GFF, mahnt: 

"Diese Entscheidung ist eine Gefahr für die Freiheit und die Remix-Kultur im Internet. Nach Auffassung des Landgerichts soll es immer rechtswidrig sein, YouTube-Videos herunterzuladen, egal zu welchem Zweck. Das steht im Widerspruch zu den Interessen von YouTube und verhindert legale und erwünschte Nutzungen"

Es gäbe unzählige Menschen und Organisationen, die für ihre Arbeit auf Tools wie youtube-dl angewiesen seien, sei es für journalistische Zwecke, zur Beweissicherung oder für kreative Techniken wie Remixes.

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