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Mehr Rechte für Kreative

Die Songwriter-Organisation ECSA bemängelt Buyout-Verträge und verlangt faire Alternativen 

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 31.01.2025

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Die Songwriter-Organisation ECSA bemängelt Buyout-Verträge und verlangt faire Alternativen 

© Soundtrap via Unsplash

Komponist*innen in der Film- und Medienmusik sehen sich häufig gezwungen, ungerechten und intransparenten Verträgen mit Produktionsfirmen zuzustimmen. Die European Composer and Songwriter Alliance (ECSA) fordert faire Bedingungen und nennt Handlungsempfehlungen, die dem Ganzen ein Ende setzen sollen.

Besonders die "Geheimhaltung von Vertragspraktiken sowie das Fehlen umfassender rechtlicher oder vertraglicher Leitlinien" mache Kreativschaffende vulnerabel, so der Bericht der ECSA zur Lage der Komponist*innen in der Film- und Medienmusik.

Problematische Verträge

Laut der Mitgliederumfrage der ECSA arbeiten Komponist*innen nämlich häufig mit großen Produktionsfirmen zusammen, die sie unter Druck setzen, intransparente oder sogenannte Buyout-Verträge zu unterschreiben.

Buyout-Verträge sind vertragliche Vereinbarungen, bei denen Kreativschaffende alle Rechte an ihren Werken gegen eine einmalige, oft geringe Zahlung an den Vertragspartner abtreten. Nach Verkauf der Rechte erhalten Künstler*innen keine Tantiemen mehr für ihre Werke.

Werden solche Verträge vonseiten der Komponist*innen abgelehnt, laufen diese Gefahr, auf sog. "schwarzen Listen" zu landen, die sie von einer späteren Zusammenarbeit mit den Produktionsfirmen ausschließen.

Kein Ignorieren der Richtlinien mehr

Die Urheberrechts-Richtlinien der EU wirken diesem starken Machtgefälle zwar eigentlich entgegen, die ECSA bemängelt jedoch, dass Unternehmen diese Richtlinien viel zu leicht umgehen können.

Um dies zu stoppen, nennt die ECSA im Bericht auch eine Reihe an Handlungsempfehlungen, die eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung für Komponist*innen gewährleisten sollen. 

Muster- statt Buyout-Verträge

Zunächst fordert die ECSA ein Verbot von Buyout-Verträgen. Damit solle sichergestellt werden, dass das EU-Recht nicht umgangen wird, selbst bei Verträgen mit Unternehmen aus Nicht-EU Ländern.

Vertragspartner*innen sollen stattdessen zu Musterverträgen mit Komponistenverbänden ermutigt werden. Solche Verträge, die die Verantwortungen der Vertragspartner*innen festhalten, könnten dann als Blueprint für spätere Zusammenarbeit zwischen den Produktionsfirmen und den Kreativschaffenden genutzt werden.

Mehr Transparenz

Außerdem sollen Verträge transparenter gestaltet werden. Die ECSA verlangt, dass sichergestellt wird, dass Komponist*innen über die Verwendung ihrer Werke umfassend informiert werden.

Transparenz über Vertragspraktiken soll außerdem gefördert werden, indem unabhängige Behörden, Beamte und Akademiker ermächtigt werden, vertrauliche Informationen über Verträge zu sammeln und anonyme Berichte über schädliche Praktiken zu verfassen.

Auch die Transparenzpflicht ist eigentlich bereits im EU-Recht festgelegt, die Verletzung dieser wurde bisher jedoch nicht angemessen sanktioniert, so der Bericht. 

Künstler*innen-Rechte im Vordergrund

Des Weiteren fordert die ECSA, dass Komponist*innen ihre eigenen Rechte schützen können. Hierfür sollen beispielsweise Initiativen wie "Your Music Your Future International" der CISAC gefördert werden, die Künstler*innen nicht nur darüber informieren, welche Rechte sie haben, sondern auch, wie sie diese schützen können.

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