Neue Regeln für mehr Fairness
"Durchbruch für faire Beteiligung": VUT und PRO MUSIK legen Vergütungsregeln für Musiker im Streaming fest
streaming vut pro musik musikereinkommen
© Cottonbro Studios via pexel.com
Streaming ist längst der wichtigste Weg, über den aufgenommene Musik ihr Publikum erreicht und Einnahmen erzielt. Gleichzeitig werden viele Musiker, die an einer Aufnahme mitwirken, nicht an den Streaming-Erfolgen beteiligt.
An diesem Punkt setzen die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) an, die der Verband unabhängiger Musikunternehmer (VUT) und der Verband freier Musikschaffender PRO MUSIK nach §36 UrhG vereinbart haben. Den vollständigen Vertrag gibt es hier.
Die Verhandlungen begannen 2023 auf Initiative der VUT und dauerten rund drei Jahre. Die neuen Regeln treten ab dem 10. September 2026 in Kraft und sollen zunächst zwei Jahre in der Praxis erprobt und anschließend evaluiert werden.
Neue Vergütungsregelungen
Die Neuerungen betreffen Non-Featured Artists (NonFA), also beispielsweise Studiomusiker oder Backgroundsänger. Ihre Arbeit wird häufig mit einer einmaligen Session-Gage vergütet.
Für reguläre und low-budget Recording Session wird nun eine Basismindestvergütung (BMV) festgelegt. Die Low-Budget-Sätze beziehen sich dabei auf Produktionen ohne substanzielles Produktionsbudget. Wichtig ist, dass es sich um Mindesvergütungen handelt, höhere Vergütungen können nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit jederzeit vereinbart werden.
Es gelten die folgenden Mindestbeträge:
Buchungseinheit /Werke | Regulärer Satz | Low-Budget Satz |
bis 3 Stunden | 350 Euro | 190 Euro |
bis 5 Stunden | 450 Euro | 250 Euro |
bis 8 Stunden | 600 Euro | 350 Euro |
ab der 9. stunde | 75 Euro | 75 Euro |
Zusätzlich zur BMV kommt auch eine erfolgsabhängige Mindestvergütung hinzu. Erreicht eine Aufnahme bestimmte Schwellen bei den Premium Streams, also Streams, die bspw. über monatlich bezahlte Abonnements erfolgt sind, werden auch NonFa beteiligt.
Bei 10 Millionen Premium Streams sind 87,50 Euro vorgesehen. Musiker, die zuvor nach dem Low-Budget Satz bezahlt wurden, erhalten außerdem die Differenz zum regulären Satz nachvergütet. Bei 25 Millionen Streams gibt es 105 Euro und bei 50 Millionen 140 Euro. Für jede weitere Schwelle von 50 Millionen kommen weitere 140 Euro hinzu.
Damit wird erstmals der langfristige Erfolg einer Aufnahme berücksichtigt. Die Regelung gilt grundsätzliche für bis zu zehn mitwirkende NonFa, bei einer größeren Besetzung wird die Vergütung entsprechend angepasst.
Regelungen für Featured Artists
Für Featured Artists, also Künstler, die bei einer Veröffentlichung als Interpret herausgehoben sind, funktioniert die Vergütung anders. Sie sind in der Regel prozentual am wirtschaftlichen Erfolg der Aufnahme beteiligt.
Wie hoch diese Beteiligung ausfällt, hängt unter anderem davon ab, welche Rechte übertragen werden und welche Rolle Label, Vertrieb und Künstler übernehmen. Die GVR sehen beispielsweise Beteiligungen von 10, 13, 28 oder bis zu 80 Prozent vor. Entscheidend ist dabei die jeweilige Beteiligungsbasis.
Transparenz für Künstler
Neben den konkreten Vergütungssätzen geht es bei der GVR auch um die Frage, ob Musiker nachvollziehen können, was mit ihren Aufnahmen verdient wird. Die gesetzlichen Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche bleiben ausdrücklich bestehen. Zusätzlich sieht die Vereinbarung ein Buchprüfungsrecht vor.
Keine Regelung für alle
Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt, gelten aber nur für die im VUT organisierten Labels und die Mitglieder von PRO MUSIK. Zudem sollen sich die Regelungen auf professionelle Akteure mit hinreichendem Deutschlandbezug beschränken.
Major Labels wie Universal. Sony und Warner sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Trotzdem wird mit den Vergütungsregelungen ein wichtiger Referenzpunkt für die unabhängige Musikbranche gesetzt.
Ähnliche Themen
Streaming-Betrug im Visier
SII: Internationale Initiative der Musikbranche zur Bekämpfung von Streaming Betrug startet
veröffentlicht am 14.09.2026
"Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass ein exklusiver Kreis von Großakteuren sich den Kuchen teilt"
PRO MUSIK kritisiert mangelnde Transparenz bei KI-Deals in der Musikindustrie
veröffentlicht am 04.12.2025 54
"Stay independent, act united."
VUT-Vorsitzende Birte Wiemann über Streaming-Vergütung und den Einsatz für Indie-Labels und Künstler
veröffentlicht am 30.04.2025 5
Zweifel an der Darstellung
PRO MUSIK kritisiert BVMI-Studie zu gestiegenen Zahlungen an Musikern
veröffentlicht am 20.03.2024
Gegen die Grenze von 1.000 Streams
PRO MUSIK und weitere Verbände fordern Stopp der Spotify-Vergütungsänderungen
veröffentlicht am 08.12.2023 1