Unendliche Geschichte
Konflikt zwischen Major Labels und KI-Musikplattformen Suno und Udio über Stream-Ripping
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Die Major Labels wehren sich vor US-Gerichten mit deutlichen Argumenten gegen Anträge von Suno und Udio, mit denen die KI-Musikplattformen die Klagen gegen sie abweisen wollten. Im Zentrum steht der Vorwurf des sogenannten "Stream-Rippings". Die Labels werfen Suno und Udio vor, geschützte Tonaufnahmen von YouTube herunterzuladen, um sie für das Training von KI-Modellen zu verwenden.
Verstoß gegen US-Copyright-Recht?
Suno und Udio sollen nach Ansicht der Labels gegen Abschnitt 1201 des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen haben, der das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen untersagt. Konkret geht es um YouTubes sogenannte "Rolling Cipher", eine Technologie, die das automatisierte Herunterladen von Audioinhalten verhindern soll.
Die KI-Entwickler sehen den Fall anders. Sie argumentieren, dass der DMCA nur den Zugang zu geschützten Inhalten regelt, nicht aber das Kopieren frei verfügbarer Inhalte. Das reine Herunterladen von frei zugänglichen Videos stelle keinen Verstoß gegen den DMCA dar.
Die Plattenfirmen widersprechen entschieden. Eine Maßnahme könne sehr wohl als Zugangskontrolle gelten, auch wenn sie den Zugriff nicht vollständig blockiere, sondern nur regle, wie darauf zugegriffen werde. Nach Ansicht der Labels erfülle YouTubes Schutzmechanismus genau diese Voraussetzung. Daher werfen sie Udio und Suno vor, den Gesetzestext zu eng auszulegen.
Rechtstreit mit weitreichenden Folgen
Außerdem verweisen Suno und Udio auf den laufenden Fall Yout v. RIAA, der in den USA als richtungsweisend gilt. In diesem Verfahren geht es ebenfalls um Stream-Ripping-Technologien. Die Berufungsinstanz hat Suno kürzlich erlaubt, eine eigene Stellungnahme einzureichen. Beide Unternehmen hoffen, dass dieses Verfahren ihre Position stärkt und langfristig zu einer klareren Abgrenzung zwischen legalem Datenzugriff und Urheberrechtsverletzung führt.
Für die Musikbranche geht es in dieser Auseinandersetzung um mehr als nur ein juristisches Detail. Sollte sich die Argumentation der KI-Unternehmen durchsetzen, könnten künftig auch urheberrechtlich geschützte Songs in großem Stil als Trainingsmaterial für generative Musiksysteme verwendet werden. Die Labels wollen dem einen Riegel vorschieben und die Rechte an ihren Katalogen verteidigen.
Das Ergebnis des Rechtsstreits dürfte weitreichende Folgen für die Zukunft der KI-Musikproduktion haben.
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