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Unternehmen bezieht erste Stellung

Live Nation weist Monopol-Vorwürfe zurück: Anklage des US-Justizministeriums "rechtlich nicht haltbar"

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 26.07.2024

live nation ticketmaster ticketing

Live Nation weist Monopol-Vorwürfe zurück: Anklage des US-Justizministeriums "rechtlich nicht haltbar"

© Wendy Wei via pexels.com

Als Reaktion auf die Klage des US-Justizministeriums gegen Live Nation/Ticketmaster hat das Unternehmen nun in einem Brief an das zuständige Gericht erklärt, ihre Geschäftspraktiken seien gesetzeskonform und die erhobenen Vorwürfe sowohl unbegründet als auch verjährt.

Nachdem das US-Justizministerium im Mai 2024 eine Klage gegen Live Nation und seine Tochtergesellschaft Ticketmaster aufgrund einer angeblichen Monopolstellung einreichte, hat Live Nation nun in einem Schreiben an das Gericht sowie auf der Webseite des Unternehmens Stellung bezogen. 

Wie Complete Music Update berichtet, betont Live Nation darin unter anderem, dass die Nettogewinne des Unternehmens nicht auf ein Monopol hindeuten. Zudem sei die Live-Branche wettbewerbsfähiger als je zuvor und keine der von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen würde tatsächlich zu einer Senkung der Ticketpreise führen.

Handelt Live Nation legal?

Die Anwälte des Unternehmens behaupten, dass die US-Regierung Live Nation fälschlicherweise beschuldige, "ungesetzliche Koppelungsvereinbarungen" zwischen Spielstätten und dem Konzertveranstaltungsgeschäft getroffen zu haben. 

Live Nation/Ticketmaster argumentieren, dass alle Exklusivitätsvereinbarungen des Unternehmens laut US-Bundeswettberbsrecht beziehungsweise laut Kartellrecht legal seien. 

Dem Legal Information Institute zufolge ist ein Kopplungsvertrag eine Praxis, bei der ein Verkäufer den Kauf eines Produkts vom Kauf eines anderen Produkts abhängig macht. Diese Vorgehensweise seien nicht immer rechtswidrig, können aber als wettbewerbswidrig gelten, wenn sie dazu dienen, die Marktmacht zu erhöhen oder Wettbewerb zu verhindern.

Nach Meinung der Anwälte von Live Nation handelt es sich aber bei den Verträgen nicht um Kopplungsverträge, sondern um eine eine sog. "Geschäftsverweigerung" (refusal to deal). Das bedeutet, dass Live Nation sich weigert, "seine Amphitheater an andere Veranstalter zu vermieten", um sich einen Wettbewerbsvorteil im Bereich der Konzertpromotion zu verschaffen.

Dieses Verhalten sei allerdings komplett legal, da Unternehmen laut US-Bundesrecht das Recht haben, frei zu entscheiden, mit wem sie Geschäfte machen.

Oberflächlich und verjährt

Zusätzlich zu den Vorwürfen des Justizministeriums sieht sich Live Nation auch Klagen von 30 einzelstaatlichen Generalstaatsanwälten gegenüber, von denen 22 behaupten, dass Live Nation gegen einzelstaatliche und bundesstaatliche Gesetze verstoßen habe.

Die Anwälte von Live Nation halten diese Vorwürfe jedoch für unbegründet und oberflächlich, da die Klagen der Generalstaatsanwälte lediglich die Behauptungen der Hauptklage wiederholen würden, ohne konkrete Details zu einzelnen Verstößen zu nennen. 

Weiterhin bemängeln die Anwälte, dass viele der Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene aufgrund von Verjährung abgewiesen werden sollten.

Rechtlich fragwürdig?

Die beanstandeten Verhaltensweisen umfassen die Fusion von Live Nation und Ticketmaster im Jahr 2010, Übernahmen in 2016 und 2017 sowie Schriftwechsel mit der Oak View Group, einem konkurrierenden Veranstaltungsortbetreiber, im Jahr 2016.

Die Anwälte betonen, dass aufgrund der Verjährung und der rechtlich unzureichende Formulierung der Anschuldigung, diese keine solide Grundlage hätten. Bisher haben weder das US-Justizministerium noch die Generalstaatsanwälte auf das Schreiben reagiert.

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