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Neuer Präsident, alter Fall

Kartellklage gegen Live Nation geht unter Trump weiter

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 24.03.2025

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Kartellklage gegen Live Nation geht unter Trump weiter

© Thibault Trillet via pexels.com

Die Hoffnung des Veranstaltungs-Giganten auf eine schnelle Lösung der Kartellklage in seinem Sinn unter der Präsidentschaft von Trump hat sich bislang nicht erfüllt. Ein US-Bundesrichter hat den Antrag von Live Nation Entertainment auf Abweisung der Klage abgelehnt.

2024 verklagten das US-Justizministerium und 30 Generalstaatsanwälte von Bundesstaaten Live Nation Entertainment wegen des Vorwurfs einer monopolistischen Kontrolle über Veranstaltungsorte in den USA.

Mit dem erneuten Amtsantritt von Donald Trump erhofften sich Führungskräfte des Unternehmens ein besseres Verhältnis vonseiten der neuen Regierung und dem Justizministerium. Allerdings musste das Unternehmen am 14. März 2025 einen Rückschlag hinnehmen.

Antrag wurde abgelehnt

Arun Subramanian, ein von Joe Biden ernannter Bundesrichter aus New York, hat den Antrag des Live-Event- und Ticketing-Giganten auf Abweisung der Klage abgelehnt. Der Fall geht also weiter.

In seiner Begründung erklärte er, das US-Justizministerium habe ausreichende Belege für die sog. "Kopplung" verschiedener Leistungen nachgewiesen. Damit sind rechtswidrige Vereinbarungen gemeint, bei denen eine Partei einem Verkauf nur zustimmt, wenn der Käufer auch ein anderes Produkt kauft.

In der Kartellklage des US-Justizministeriums wird Live Nation Entertainment beschuldigt, Künstler zu verpflichten, ihre Tourneen mit Live Nation als Dienstleister zu organisieren, wenn sie in vom Unternehmen betriebenen Veranstaltungsorten spielen wollen.

Das ist besonders deshalb bedeutsam, weil Live Nation einen Großteil der Hallen und Arenen in den USA und ca. 80 Prozent des primären Kartenverkaufs von großen Konzertlocations kontrolliert.

Dominanz behindert Wettbewerb

Live Nation argumentierte, dass Künstler mit konkurrierenden Konzertveranstaltern zusammenarbeiten können, um im Auftrag der Künstler Veranstaltungsorte zu mieten. Eine illegale Kopplung von Leistungen liege daher nicht vor.

Richter Subramanian sah es anders. Er erklärte, die Geschäftspolitik von Live Nation hindere Künstler daran, mit einem Veranstalter ihrer Wahl zusammenzuarbeiten, wenn sie in einem von Live Nation betriebenen oder kontrollierten Veranstaltungsort spielen wollen. Bei diesen Vorwürfen ginge es nicht nur um die Weigerung, mit konkurrierenden Veranstaltern zusammenzuarbeiten, sondern auch um direkten Zwang auf Künstler.

Weiter erklärte Subramanian:

"Der Kern der Klage besteht darin, dass Live Nation eine Reihe von Ausschlussmaßnahmen ergriffen hat, um sein Monopol bei den primären Kartenverkaufsdiensten aufrechtzuerhalten, und dass die Verbraucher einen Schaden erlitten haben, indem sie diese Dienste in Anspruch genommen und überhöhte Preise erhalten haben. Unabhängig davon, welche Marktdefinition man anwendet, wenn ein Beklagter sein Monopol über ein Produkt durch eine Reihe von ausschließenden Verhaltensweisen, die sich auf dieses Produkt konzentrieren, unrechtmäßig aufrechterhält, erleiden die Verbraucher dieses Produkts, die behaupten, dass ihnen zu viel berechnet wurde, eine erkennbare Schädigung."

Künftiger Umgang unklar

Wie die Trump-Regierung mit dieser und anderen Klagen aus der Biden-Ära in der Zukunft umgehen wird, ist noch unklar. Zunächst leitete der ehemalige stellvertretende Generalstaatsanwalt Jonathan Kanter die Ermittlungen für das Justizministerium. Nach dem Wahlsieg von Trump verließ er die Behörde im Dezember 2024.

Seine Nachfolgerin Gail Slater steht im Gegensatz zu anderen von Trump ernannten Amtsträgern der Macht großer Unternehmen kritisch gegenüber. 

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