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Chancen nicht genutzt

LiveKomm: Beschlussfassung der Baugesetzbuchnovelle ignoriert Musikspielstätten und Clubkultur

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 09.11.2020

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LiveKomm: Beschlussfassung der Baugesetzbuchnovelle ignoriert Musikspielstätten und Clubkultur

Versammelten sich die unter dem Motto "Every sound system is a good sound system" vor den Boxen im Festsaal Kreuzberg: V.l.n.r.: Frank Sitta, Hagen Reinhold, Caren Lay und Klaus Mindrup. © LiveKomm

Die LiveKomm kritisiert die Beschlussfassung zur Novelle des Baugesetzbuchs im Bundeskabinett: Die von dem Verband vorgelegten Empfehlungen zum baurechtlichen Schutz von Musikclubs würden vollständig ignoriert.

Die Beschlussfassung im Bundeskabinett aus dem Haus von Minister Seehofer enthält laut LiveKomm trotz vielerlei Bemühungen keinerlei Vorschläge, Musikclubs als Kultureinrichtungen anzuerkennen. 

Bisher werden Musikclubs – wie etwa Bordelle und Spielhallen – von der Rechtssprechung als Vergnügungsstätten behandelt. Dies hat zur Folge, dass sie in vielen Fällen bei der Stadtplanung nicht berücksichtigt werden und bei der baulichen Entwicklung von Gebieten ersatzlos verschwinden. 

Als Zusammenschluss von über 650 Clubs und Festivals in Deutschland sieht die LiveKomm in der Anerkennung von Live-Musikspielstätten als Kulturstätten die Möglichkeit, um einen zeitgemäßen Kulturraumschutz für diese Einrichtungen zu erwirken. 

Noch nicht zu spät

Auch die Forderungen des Verbandes nach einer "Experimentierklausel Lärmschutz" – einer Klausel, die den Ländern mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung von Lärmrichtwerten einräumen soll –, fehlt in der vorliegenden Beschlussfassung. Thore Debor, Sprechr der LiveKomm Arbeitsgemeinschaft Kulturraumschutz, kommentiert: 

"Mit der jetzigen Verabschiedung des Baulandmobilisierungsgesetzes besteht eine Chance, Änderungen im Baugesetz und der Baunutzungsverordnung herbeizuführen, die künftig eine kultur-integrierte Stadtentwicklung begünstigt. Finden jetzt keine Änderungen statt, besteht die Gefahr, dass dies frühestens in der nächsten Legislatur erfolgt. In Zeiten der Corona-Pandemie und einer Clubkrise mit historischen Ausmaß muss jetzt unbedingt zukunftsweisend gehandelt werden."

Die LiveKomm weist darauf hin, dass in dem nun folgenden parlamentarischen Verfahren noch entscheidende Ergänzungen eingebracht und vom Parlament verabschiedet werden können. Der Verband hofft insbesondere auf den Einsatz des interfraktionellen Parlamentarischen Forums Nachtleben und Clubkultur

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