Verbraucherunfreundlich
Österreich erklärt 42 Geschäftsbedingungen von Viagogo für ungültig
Viagogo. © Viagogo (Screenshot)
Der Obersten Gerichtshof der Republik Österreich hat 42 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ticketzweitplattform Viagogo für gesetzeswidrig erklärt. Das Verfahren, aus dem dieses rechtskräftige Urteil hervorging, wurde von dem Verein für Konsumenteninformationen (VKI) und der Arbeiterkammer Kärnten (AK) in Gang gesetzt.
Vor dem Urteil konnte Viagogo etwa bereits erworbene Karten durch andere Tickets austauschen, selbst wenn diese im Vergleich zu den gekauften Tickets "schlechter" waren, also beispielsweise schlechtere Sicht boten.
Rechte der Verbraucher schützen
Außerdem galt für Verträge mit dem Ticketzweithändler nur Schweizer Recht – der Hauptsitz von Viagogo befindet sich derzeit in Genf. Das ist laut OGH rechtswidrig. Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, erklät gegenüber dem ORF Kärnten:
"Wenn ein Unternehmer gezielt Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich anspricht, kann diesen nicht der Schutz des österreichischen Verbraucherrechts entzogen werden und sie können im Streitfall auch vor einem österreichischen Gericht klagen."
Weiterhin unzulässig sei, dass Viagogo sich vorbehält, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob seine Kund/innen in dem Fall, dass ein/e Verkäufer/in die gekauften Tickets nicht liefert, den gezahlten Beitrag zurückerhalten oder lediglich Ersatztickets mit vergleichbarem Preis bekommen. Dabei sollte diese Wahl bei dem/der Verbraucher/in selbst liegen, so führt Gelbmann fort.
Zu viel Macht bei Viagogo
Darüber hinaus war die Rückerstattung des Ticketpreises ein zentrales Thema, das zuvor auch schon öffentlich kritisiert wurde. Diese wäre nach einer der nun für ungültig erklärten Klauseln nicht möglich gewesen, selbst wenn Viagogo Schuld an der gescheiterten Zustellung der Karten getragen hätte.
So wurden alle getätigten Verkäufe als endgültig angesehen, sodass Kunden generell keinen Anspruch auf Erstattung oder Umtausch hatten, auch dann nicht, wenn die Schuld bei Viagogo liege. Diese Regelung benachteilige die Kunden, so der OGH. Durch das Urteil solle Gerechtigkeit wieder hergestellt und Konsumentenrechte gewahrt werden, so AK-Präsident Günther Goach.
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