Unerwartet
RIAA unterliegt russischem Streamripper FLVTO.biz in Gerichtsprozess
urteil streamripper urheberrecht streaming riaa
Der Streamripper FLVTO.biz. © Screenshot (FLVTO.biz)
Der US-amerikanische Bundesrichter Claude M. Hilton wies die Anklage gegen FLVTO.biz und die damit verbundenen Website 2conv.com am 22. Januar 2019 zurück.
Hilton entschied, dass die Klage, die die RIAA im Auftrag von Universal, Warner und Sony erhoben hatte, außerhalb der amerikanischen Rechtssprechung liege. Dies bedeutet weiterhin, dass die Anklage nun auch in keinem anderen Bundesstaat mehr verhandelt werden kann, wie Digital Music News berichtet.
Kein Präzedenzfall
Die amerikanische Musikindustrie erhoffte sich von ihrer Anklage einen Präzedenzfall gegen Streamripper-Dienste im Allgemeinen. Ein entscheidender Faktor dabei war die Vermutung seitens der Musikindustrie, dass dass FLVTO.biz-Betreiber Torfig Kurbanov nicht auf die Vorwürfe reagieren würde.
Entgegen aller Erwartungen heuerte Kurbanov angesichts des drohenden Prozesses allerdings ein Team amerikanischer Anwälte an, das äußerst aggressiv – und, wie sich nun zeigt, erfolgreich – gegen die Anklage vorging.
Statt des erhofften Präzedenzfalles hat der Prozess nun eine veritable Hintertür für (ausländische) Streamripper geöffnet, da diese nach Hiltons Entscheidung in Amerika praktisch legal operieren.
Unfaire Taktik?
Kurbanovs Anwälte feiern ihren Sieg gegen die RIAA als einen wichtigen Schritt gegen die angebliche Taktik der amerikanischen Musikindustrie, ausländische Dienste wie FLVTO.biz vor hiesigen Gerichten anzuklagen.
Mit dieser Strategie nutze etwa die RIAA aus, dass Angeklagte in den seltensten Fällen zu ihrem eigenen Prozess erscheinen können. Diese seien somit der amerikanischen Rechtssprechung ausgeliefert, ohne sich dagegen angemessen verteidigen zu können.
Schockstarre
Die Recording Industry Association of America ist von dem Prozessausgang schockiert. Man überdenke derzeit die nächsten Schritte, gab der Interessenverband gegenüber DMN an.
Wie diese nächsten Schritte aussehen könnten, ist noch denkbar unklar. Da die RIAA für den Prozess auf keinen anderen Bundesstaat ausweichen kann, muss vermutlich Einspruch gegen das Urteil eingelegt werden. Sollte der Einspruch abgewiesen werden, müsste die RIAA ihre Klage in Russland vorbringen – ein äußerst schwieriges Unterfangen.
Der Verband wehrt sich bereits seit längerem gegen Streamripper-Plattformen, also Websites, die es Nutzern ermöglichen, Videos oder auch nur Tonspuren von Streaming-Plattformen wie YouTube herunterzuladen. Kritisiert wird, dass Nutzern damit ein kostenloser und unlizenzierter Zugriff auf Musikstücke ermöglicht wird.
Ähnliche Themen
Verboten und dennoch verbreitet
So viele Streaming-User teilen ihre Accounts mit anderen
veröffentlicht am 20.11.2019 1
"Notorious Markets 2019"
RIAA stellt die berüchtigsten "Copyright-Sünder" des Jahres 2019 vor
veröffentlicht am 15.10.2019
Effekte vor allem durch Audio-Streaming
Ø 52 Songs pro Tag: Der weltweite Musikkonsum nimmt immer weiter zu
veröffentlicht am 24.09.2019
Erschreckende Zahlen
RIAA wirft Amazon und anderen vor, gefälschte CDs zu verkaufen
veröffentlicht am 17.08.2019
Halbherziges Zugeständnis
YouTube sperrt angeblich den Zugriff durch Streamripper
veröffentlicht am 11.07.2019 2