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Schweiz will Großveranstaltungen ab 1. Oktober 2020 wieder erlauben

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 17.08.2020

schweiz coronakrise

Schweiz will Großveranstaltungen ab 1. Oktober 2020 wieder erlauben

© Zuza Gałczyńska via Unsplash

Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, Großveranstaltungen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zuzulassen. Die genauen Richtlinien für die Veranstaltungen werden noch ausgearbeitet.

Trotz der hohen Infektionszahlen in der Schweiz hat der Bundesrat beschlossen, Fußballspiele, Konzerte und andere Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern ab 1. Oktober wieder zuzulassen. Bevor die Wiederzulassung erfolgte, wurde das Veranstaltungsverbot um einen Monat verlängert.

Das erlaubt dem Bundesrat, das aktuelle Infektionsgeschehen zu beobachten und den Einfluss der Urlaubsrückkehrer auf die Fallzahlen einzuschätzen. Ebenso soll ein genaues Sicherheitskonzept gemeinsam mit den Kantonen ausgearbeitet werden. Zuletzt diskutierte die Schweiz über eine Verlängerung des Verbots bis März 2021.

Viele Neuinfektionen

Die Gesundheitsdirektoren der Kantone sowie der Chef der Covid-Task-Force, Martin Ackermann, halten die Entscheidung für verfrüht. Am 12. August meldete die Schweiz einen neuen Höchstwert von 274 Neuinfizierten, ein Wert der seit April nicht mehr erreicht wurde.

Zuvor hatte selbst der Bundesrat eingestanden, dass das Veranstaltungsverbot im Frühling stark zur Reduzierung der Coronainfektionen beigetragen hatte.

Kantone müssen Veranstaltungen einzeln zulassen

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dieser Schritt heikel ist. Er beschloss ebenfalls, dass die Kantone jede einzelne Veranstaltung unabhängig vom Bund zulassen muss. Eine Zulassung kann verweigert werden, wenn die epidemiologische Lage und die verfügbaren Kapazitäten des Contact-Tracings eine Durchführung nicht erlauben. 

Die Gesundheitsdirektoren der Kantone hätten es bevorzugt, wenn der Bund die Bewilligungen selber ausstellen würde und ein einheitliches Konzept für alle Kantone erstellen würde. Die Sicherheitskonzepte werden bis zum 2. September für jeden Kanton einzeln festgelegt. 

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