An vielen Fronten
Sony Music geht gegen KI-Deepfakes und Urheberrechtsverletzungen vor
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In Zeiten von KI steht die Musikwirtschaft unter wachsendem Druck. Immer mehr KI-Modelle sind in der Lage Musikstücke zu erzeugen. Geltende Urheberrechte bleiben dabei oft außen vor.
Sony Music hat nach eigenen Angaben mehr als 75.000 KI-generierte Aufnahmen entfernen lassen, die bekannte Künstler*innen imitiert haben, darunter Harry Styles, Queen und Beyoncé.
Direkte wirtschaftliche Schäden
Wie die Financial Times (FT) berichtet, geht diese Information aus einer Stellungnahme hervor, die das Unternehmen im Rahmen einer Konsultation der britischen Regierung zu Urheberrechtsregelungen eingereicht hat.
Sony Music argumentiert, dass die Verbreitung von KI-generierten Musikstücken zu "direkten wirtschaftlichen Schäden für legitime Künstler" führe. Besonders bedroht seien unabhängige Musiker*innen, die keinen großen Musikverlag hinter sich stehen haben, um ihre Rechte zu schützen.
Umstrittene Entwicklung im UK
Die britische Regierung verfolgt derzeit eine Politik, die das Land als führenden Standort für KI-Entwicklung etablieren soll. Ein umstrittenes Gesetzesvorhaben sieht dabei unter anderem vor, dass KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik, Filme, Bücher und Zeitungsartikel kostenlfrei für das Training ihrer Modelle nutzen dürfen. Rechteinhaber*innen müssen dem aktiv widersprechen, um ausgenommen zu werden (sog. Opt-out).
Kreativschaffende kritisieren diesen Vorschlag scharf. Sie befürchten nicht nur wirtschaftliche Verluste, sondern auch einen erheblichen administrativen Mehraufwand, um ihre Werke vor unrechtmäßiger Nutzung zu schützen. In den letzten Wochen haben verschiedene Künstler*innen, Musiker*innen, Filmemacher*innen und Medienunternehmen ihren Protest gegen das Vorhaben verstärkt.
Unter anderem haben mehr als 1000 prominente Musiker*innen und Kreative, darunter unter anderem Kate Bush, Paul McCartney, Annie Lennox und Elton John am 25. Februar aus Protest an den Reformen ein stilles Album mit dem Titel "Is This What We Want" veröffentlicht.
Sonys plädiert für Lizenzgebühren
Auch Sony Music plädiert laut FT dafür, das bestehende System beizubehalten, in dem KI-Entwickler Lizenzgebühren für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zahlen müssen. Das Unternehmen führt derzeit Verhandlungen mit mehreren KI-Firmen über die Lizenzierungen von Musikrechten.
Erst kürzlich hat das Musikunternehmen einen Millionenbetrag in das KI-Startup Vermillio investiert, das mit seinem Produkt TraceID Rechteinhaber*innen ermöglicht, KI-generierte Inhalte zu identifizieren, zu lizenzieren und gegebenenfalls zu melden.
Die geplante Gesetzesreform Großbritanniens könnte laut Sony Music die Lizenzierungsaktivitäten im britischen Markt reduzieren statt steigern. Die vorgeschlagenen Änderungen seien "voreilig, unausgewogen und irreversibel". Urheberrecht sei "ein Recht, keine Regulierung" und diene als gesellschaftliche Anerkennung für kreative Leistungen, so das Unternehmen.
Sony Music warnt, dass die Gesetzesänderungen die britische Musikindustrie erheblich schwächen könnten. Großbritannien ist derzeit der drittgrößte Musikmarkt weltweit und der zweitgrößte Exporteur von Musikproduktionen. Eine Schwächung des Urheberrechts könnte langfristig den wirtschaftlichen Erfolg der Branche gefährden.
Klage gegen Universität
Sony Music verteidigt seind Rechte auch an anderer Stelle – und verklagt die University of Southern California (USC). Diese soll laut Sony mehr als 170 Sony-Tracks in insgesamt 283 verschiedenen Videos ihrer Sportteams auf TikTok und Instagram verwendet haben, ohne über die notwendigen Lizenzen zu verfügen. Laut der Nachrichtenagentur Reuters fordert Sony Music nun einen Schadensersatz in Höhe von 150.000 US-Dollar pro Song.
Bereits im Jahr 2021 soll Sony laut eigener Aussage eine Warnung gegenüber der USC ausgesprochen haben. Noch bis Januar 2025 habe man sich miteinander im Gespräch befunden – scheinbar erfolglos. Die USC erklärt, die geistigen Eigentumsrechte anderer zu respektieren und auf die Anschuldigungen vor Gericht reagieren zu wollen.
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