Streaming-Anbieter wehrt sich gegen Napster-Vergleiche
Spotify erneut wegen nicht gezahlter Lizenzgebühren verklagt
Bei Spotify handelt es sich um die derzeit wohl populärste Streaming-Plattform. Doch Rechtsstreitigkeiten machen dem Unternehmen zu schaffen. © prykhodov / 123RF
Gerade sind alle Verträge mit den relevanten Labels erneuert worden, jetzt das: Der Songwriter Bob Gaudio verklagt Spotify erneut wegen nicht gezahlter Lizenzgebühren – eine Anklage, die das Unternehmen eigentlich schon mit einer außergerichtlichen Einigung abgewendet hatte.
Laut Gaudio stelle die Einigung in Höhe von 43 Millionen Dollar lediglich eine "leere Geste" dar und reiche nicht aus, um Jahre ungezahlter Lizenzen zu vergüten.
Welche Rechte benötigt Spotify?
Gaudios Klage zielt insbesondere auf die von Spotify nicht gezahlten Vervielfältigungsgebühren ab, die auch schon Dreh- und Angelpunkt des letzten Prozesses waren. Doch wo Spotify in diesem Fall noch damit argumentiert hatte, dass es schwierig sei, die jeweiligen Urheber zu ermitteln um sie zu entlohnen, geht ihre neuste Verteidigung in eine andere Richtung.
Laut Spotify sei es nämlich als Streaming-Plattform keinesfalls nötig, Vervielfältigungsgebühren und Distributionsgebühren zu zahlen. Beim Audio-Streaming handele es sich um eine eingeschränkte öffentliche Aufführung, ergo brauche man lediglich die notwendigen Aufführungsrechte. Diese wiederum bezieht Spotify über die Labels sowie die Lizenzverwalter ASCAP und BMI.
Nach dieser Argumentation läuft die Klage Gaudios also ins Leere, da die von ihm eingeforderten Lizenzgebühren gar nicht von Spotify verlangt werden können.
Der Napster-Vergleich
Auch gegen einen im Zuge der Klage vorgebrachten Napster-Vergleich wehrt sich das Unternehmen vehement: Die Geschäftspraktiken Spotifys seien nicht vergleichbar mit den illegalen Umtrieben von Peer-to-Peer-Netzwerken, schreibt ein Anwalt des Unternehmens.
Währenddessen zeigt Wired, dass Spotify sich mit obiger Argumentation durchaus selbst widerspricht: Noch 2014 hieß es, Spotify müsse sich in allen Fällen alle Lizenzrechte sichern. Dazu gehören Aufführungs-, Vervielfältigungs- und Distributionsrechte. Von öffentlicher Aufführung war hier hingegen noch nicht die Rede.
Welche Interpretation von Streaming sich letztendlich als zutreffend erweist, wird das Gericht entscheiden müssen – und damit auch, ob Gaudios Klage Spotify überhaupt betrifft oder nicht.
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