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Richterliche Bestätigung steht noch aus

Spotify wendet Sammelklage wegen nicht bezahlter Lizenzgebühren durch außergerichtliche Einigung ab

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 01.06.2017

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Spotify wendet Sammelklage wegen nicht bezahlter Lizenzgebühren durch außergerichtliche Einigung ab

Der Spotify-CEO Daniel Ek bei einer Pressekonferenz. © Spotify

Mit einem Fonds in Höhe von 43,45 Millionen Dollar reagiert Spotify auf die Anklage, Songs ohne die notwendigen Wiedergaberechte angeboten zu haben. Der Fonds soll in Zukunft die betroffenen Musiker vergüten.

Der Vorwurf, dass Spotify Songs anbietet, ohne im Besitz des jeweiligen Wiedergaberechts zu sein, wurde unabhängig voneinander von der Folksängerin Melissa Ferrick und dem Musiker David Lowery (Camper Van Beethoven) vorgebracht. Ferrick verklagte das Unternehmen auf über 200 Millionen Dollar. Lowery, der im Namen aller betroffenen Künstler klagte, verlangte 150 Millionen Dollar. Beide Klagen wurden vor Gericht zu einer Sammelklage gegen Spotify umgewandelt.

Wie Anwälte nun bekannt gaben, haben die Kläger und Spotify sich außergerichtlich geeinigt. Das Unternehmen verpflichtet sich, einen Fonds in Höhe von 43,45 Millionen Dollar (etwa 39 Millionen Euro) einzurichten, aus dem es in Zukunft Künstler, die bisher nicht für ihre Streams vergütet wurden, bezahlt.

Rechtliche Schlupflöcher

Zwar bezahlt Spotify sowohl den jeweiligen Labels als auch den Verlegern der verwendeten Musik Lizenzgebühren. Anders als bei Labels sieht es das Gesetz jedoch nicht vor, dass Spotify direkt mit den Verlegern in Verhandlungen treten muss.

Dies scheint das Unternehmen sich zu nutze gemacht zu haben: Angeblich wurden Songs, deren Verlag bzw. Rechteinhaber nicht ermittelt werden konnte, gestreamt, ohne die jeweiligen Lizenzgebühren zu bezahlen. Um dies künftig zu verhindern, hat sich Spotify neben der Einrichtung des Fonds bereit erklärt, eine Stelle zu unterstützen, die sich um das Auffinden der Urheber bemüht. 

Die Beilegung der Sammelklage gegen Spotify wird als ein weiterer Schritt in Richtung des Börsengangs des Unternehmens gesehen. Noch ist die Einigung allerdings nicht rechtskräftig, sie muss im Folgenden noch von einem Bundesrichter abgesegnet werden. 

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