Rechtsstreit geht weiter
Udio beantragt Abweisung laufender Klage von Indie-Musikern
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Die Klage konfrontiert Udio mit dem Vorwurf, urheberrechtlich geschützte Musik ohne Genehmigung für das Training seiner KI-Modelle verwendet zu haben. Konkret geht es um den Vorwurf, geschützte Aufnahmen seien systematisch in Trainingsdatensätze eingeflossen, ohne dass Lizenzen eingeholt oder Vergütungen gezahlt worden seien.
Wer steckt hinter der Klage?
Zu den Klägern zählen mehrere unabhängige Musiker aus dem Raum Chicago und darüber hinaus, zu denen unter anderem die R&B-Gruppe Attack the Sound und das Songwriting-Duo Stan und James Burjek. Ebenfalls beteiligt sind Mitglieder der Band Directrix sowie Berk Ergoz, Hamza Jilani, Maatkara Wilson, Arjun Singh, Magnus Fiennes, Michael Mell und David Woulard, der unter dem Künstlernamen Davo Sounds auftritt.
Die Gruppe strebt eine Sammelklage an und argumentiert, dass unabhängige Künstler*innen besonders stark von der unautorisierten Nutzung ihrer Werke betroffen seien. Anders als große Labels verfügten sie nicht über die gleichen Ressourcen, um Lizenzverhandlungen zu führen oder ihre Rechte umfassend durchzusetzen.
Udios Begründungen für den Antrag auf Abweisung
Wie Music Business Worldwide berichtet, hat das in New York ansässige Unternehmen Uncharted Labs, das die Plattform Udio betreibt, Anfang Februar eine Abweisung der Ende Oktober 2025 in Illionois eingereichten Urheberrechtsklage beantragt.
Das zuständige Bundesgericht in Illinois verfüge ihnen nach über keine persönliche Zuständigkeit für das Unternehmen, da dieses in Delaware registriert und seinen Geschäftssitz in New York habe. In Illinois hingegen unterhalte man keine Büros und beschäftige auch keine Mitarbeitende.
Zusätzlich beruft sich Udio auf die sogenannte "first-to-file doctrine". Demnach solle ein früher eingereichtes Verfahren Vorrang haben. In diesem Zusammenhang verweist das Unternehmen auf eine separate Klage des Country-Musikers Tony Justice in New York, die ähnliche Vorwürfe behandelt.
Einigung mit Major-Labels
Während Udio die Klage unabhängiger Künstler*innen juristisch abwehren will, hat das Unternehmen seine Auseinandersetzungen mit zwei großen Rechteinhabern bereits beigelegt. Im Herbst 2025 einigte sich das Unternehmen mit der Universal Music Group auf eine strategische Partnerschaft. Der zuvor laufende Rechtsstreit wurde beendet, stattdessen soll eine lizenzierte KI-Musikplattform entstehen, deren Start für 2026 geplant ist.
Auch mit der Warner Music Group wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die Kooperationen sehen vor, dass lizenzierte Musikinhalte als Trainingsgrundlage für KI-Modelle genutzt werden dürfen und neue Monetarisierungsmodelle entwickelt werden. Damit positioniert sich Udio gegenüber den Major-Labels als Partner, während die Konflikte mit unabhängigen Künstler*innen weiterhin ungelöst sind.
Grundsatzfragen zum KI-Training
Die aktuelle Auseinandersetzung fällt in eine Phase intensiver rechtlicher Klärung rund um KI-Training und Urheberrecht. Erst kürzlich sorgte das Urteil im Fall GEMA gegen OpenAI für Aufmerksamkeit.
Damals stellte das Landgericht München klar, dass die Nutzung geschützter Werke für KI-Training urheberrechtlich relevant sein kann. Der Medien- und Urheberrechtler Dr. Ralf Kitzberger betonte uns gegenüber, dass diese Entscheidung Signalwirkung auch für Anbieter wie Suno oder Udio haben könnte.
Der Fall Udio zeigt: Während große Rechteinhaber zunehmend auf Lizenzmodelle und Partnerschaften setzen, kämpfen unabhängige Künstler*innen, um die Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht.
Wer kontrolliert die Trainingsdaten?
Ob das Gericht in Illinois den Fall tatsächlich abweist oder sich für zuständig erklärt, könnte nicht nur für die Kläger, sondern für die gesamte KI-Musiklandschaft richtungsweisend sein. Denn die Frage, wer über Trainingsdaten bestimmt und wie Kreative daran beteiligt werden, gehört zu den zentralen Konfliktlinien der digitalen Musikökonomie.
Im Kern geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang KI-Unternehmen geschützte Werke ohne explizite Lizenz in Trainingsdatensätzen verwenden dürfen und ob bestehende Schrankenregelungen ausreichen oder neue Lizenzmodelle erforderlich sind.
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