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Fairness für Künstler/innen

Universal Music: Nicht getilgte Vorschüsse wirken sich nicht mehr auf die Bezahlung von Künstler/innen aus

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 06.04.2022

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Universal Music: Nicht getilgte Vorschüsse wirken sich nicht mehr auf die Bezahlung von Künstler/innen aus

Der Firmensitz von Universal Music in Berlin. © Tony Webster - "Universal Music Publishing GmbH, Berlin" (https://flic.kr/p/vfD9AM) / Lizenz: CC BY 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Nachdem bereits spekuliert wurde, machte es die Universal Music Group nun öffentlich: Sie werden als drittes Major-Label eine Richtlinie einführen, bei der Tantiemen an nicht entschädigte Künstler/innen ausgezahlt werden.

Universal zieht nach: 2021 gaben Sony und Sony Music Publishing bekannt, nicht getilgte Vorschüsse bei den künftigen Auszahlungen an Künstler/innen nicht mehr zu beachten. Im Jahr 2022 tat Warner Music es dem Unternehmen gleich. 

Nachdem bereits zu diesem Zeitpunkt Gerüchte kursierten, dass auch die Universal Music Group ein entsprechendes Programm plant, steht es nun fest: Am 31. März gab Universal bekannt, dem Beispiel der beiden anderen Majors zu folgen und künftig ungetilgte Vorschüsse nicht mehr auf die Auszahlungen berechtigter Künstler/innen anzuwenden.  

"Unterstützungsprogramm für alteingesessene Künstler"

In dem letzten "Environmental, Social and Governance"-Bericht der Universal Music Group, der die soziale Verantwortung des Unternehmens quantifiziert, wurde die neue Richtlinie bereits angekündigt. UMG hebt darin hervor, dass das Unternehmen ein weltweites Goodwill-Programm für bestimmte Aufnahmekünstler/innen und Songwriter/innen starten will. Und weiter:

"Indem Universal nicht zurückgezahlte Vorschüsse nicht auf die Lizenzabrechnungen für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 anwendet, erhalten berechtigte Urheber/innen und ihre unmittelbaren Erben, die seit dem 1. Januar 2000 keine Zahlungen erhalten haben, unter bestimmten Bedingungen Lizenzgebühren."

In den kommenden Monaten soll Kontakt mit berechtigten Künstler/innen und Songwriter/innen Kontakt aufgenommen werden.

Um welche Vorschüsse geht es?

Nach dem Unterschreiben eines Vertrages bei einem Label erhalten Künstler/innen in der Regel einen Vorschuss, der danach mit den von dem Label an die Künstler/innen ausgeschütteten Tantiemen verrechnet wird. 

Das bedeutet also, dass Künstler/innen mit der Veröffentlichung eines Werkes nicht zwangsläufig bereits Geld verdienen: Je nach Erfolg (und Höhe des Anteils an den ausgeschütteten Tantiemen) kann es Jahre dauern, bis die Vorschüsse abgegolten sind. Der erste Gehaltsscheck von einem Label kann also u.U. Jahre auf sich warten lassen.

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