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"Unrecouped Balances"

Ungetilgte Vorschüsse sollen sich bei Warner und Universal nicht mehr auf Bezahlung von Artists auswirken

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 08.02.2022

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Ungetilgte Vorschüsse sollen sich bei Warner und Universal nicht mehr auf Bezahlung von Artists auswirken

Das Warner-Gebäude in Burbank. © Downtowngal - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=32849479

Warner will ungetilgte Vorschüsse seiner Artists künftig anders handhaben und die Auszahlungsmodalitäten für unter Vertrag stehende Künstler/innen anpassen. Auch Universal will künftig ein ähnliches Konzept verfolgen.

Im Sommer 2021 hatte Sony Music als erstes Major-Label bekannt gegeben, künftig die durch Label-Vorschüsse entstandenen Rückstände einiger vor dem Jahr 2000 unter Vertrag genommener Künstlerinnen und Künstler nicht mehr von deren Streaming-Einnahmen abzuziehen. Der angeschlossene Musikverlag Sony Music Publishing zog postwendend nach

Warner zieht nach – Universal auch?

Nun hat auch die Warner Music Group angekündigt, dem Beispiel Sonys zu folgen. Das Unternehmen hat bekannt gegeben, dass die nicht getilgten Vorschüsse aller Künstler/innen und Songwriter/innen, die vor 2000 unter Vertrag genommen wurden, ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr für deren Lizenzabrechnungen berücksichtigt werden.

Das Programm soll damit neben den Künstler/innen und Songwriter/innen auch anderen Lizenzgebühren-Empfängern/innen wie etwa Produzenten, Audio-Ingenieuren oder -Mixern von Nutzen sein.  

Das Online-Magazin Music Business Worldwide berichtet zudem, dass laut zuverlässiger Quellen auch die Universal Music Group dieses Vorgehen umsetzen will. Ein entsprechendes Konzept solle in den kommenden Monaten veröffentlicht werden. 

Was dahinter steckt

Wie ein Artikel der BBC anhand des Beispiels von Sonys Vorgehen erklärt, dienen die Label-Vorschüsse, um die es hier geht, den Künstlerinnen und Künstlern eigentlich dazu, sie nach ihrem Signing bei der Finanzierung von anfallenden Kosten zu unterstützen. Mit dem Verkauf ihrer Musik sollten die Artists das Geld im Laufe der Zeit wieder zurückzahlen.

Tatsächlich hat dieses Prinzip jedoch dazu geführt, dass es Künstler/innen gibt, die auch über zwanzig Jahre nach dem Erhalt ihrer Vorschüsse immer noch keinen Gewinn mit ihren Veröffentlichungen machen können. Das ist dem Umstand geschuldet, dass sie etwa durch ungüngstige Verträge mit Ihrem Label nie genug verdient haben, um die erhaltenen Vorschüsse abzubezahlen. 

Der Beschluss der Labels, diese nicht getilgten Vorschüsse in Zukunft bei der Auszahlung ihrer langjährigen Artists außer Acht zu lassen, soll dazu führen, dass tausende Künstler/innen erstmals finanziell von ihren Werken profitieren, da das Label das Geld nun nicht mehr zur Tilgung des Vorschusses einbehält. 

Der Einfluss des Audio-Streamings

Das neue Konzept der Labels soll die Bezahlung der Artists an die aktuelle Situation anpassen, in der sich Streaming-Dienste wachsender Beliebtheit erfreuen. Das im Vergleich zum Verkauf physischer Tonträger niedrige Einkommen durch Audio-Streaming und die gleichzeitige Zunahme der Popularität von Streaming bedeutet, dass Musikschaffende weniger Geld erhalten als noch vor ein paar Jahren. 

Zum Zeitpunkt der Vertragsschließung und der Festlegung der Vorschussregelungen der Artists mit den Labels um 2000 war das Phänomen Streaming noch überhaupt nicht in die Berechnungen mit einbezogen worden. Eine Anpassung der Auszahlungsmodalitäten an die entsprechenden Künstler ist somit angemessen. 

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