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Rückschlag für Fred Durst

US-Bundesgericht gibt Universal Recht: Limp Bizkit-Klage größtenteils abgewiesen

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 24.01.2025

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US-Bundesgericht gibt Universal Recht: Limp Bizkit-Klage größtenteils abgewiesen

Fred Durst von Limp Bizkit. © Rudi Brand

Im vergangenen Jahr verklagte der Limp Bizkit-Frontmann Fred Durst Universal Music wegen nicht gezahlter Tantiemen in Millionenhöhe. Zudem forderte die Klage die Vertragsauflösung zwischen der Band und dem Label und Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen. Jetzt wies ein US-Bundesgericht den Großteil der Klage ab.

Zur Begründung der Klage erklärte Fred Durst, er und seine Band Limp Bizkit hätten von Universal Music vor Veröffentlichung eines neuen Albums Vorschüsse in Millionenhöhe erhalten, aber keine Tantiemen, obwohl sich die Alben der Band millionenfach verkauften.

Umfassende Forderungen

Neben der Zahlung von mehr als 200 Millionen US-Dollar forderte die Klage weitreichende Konsequenzen: Die Auflösung des Vertrags zwischen Limp Bizkit und UMG, die Übertragung des Copyrights an den Aufnahmen an die Band, Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts und eine Entschädigung für Künstler*innen, die über Fred Dursts Label Flawless Records mit UMG zusammengearbeitet hatten.

UMG wies diese Vorwürfe zurück, zahlte im August 2024 aber trotzdem Tantiemen in Höhe von über 3 Millionen US-Dollar an Fred Durst und Flawless Records. Damit seien alle ausstehenden Zahlungen beglichen, so UMG. Limp Bizkit hielten jedoch an der Klage fest.

Gericht entscheidet für UMG

Nun wies ein US-Bundesgericht in Kalifornien den Großteil der Klage ab. Die Forderung nach einer Vertragsauflösung scheiterte, da dafür ein "völliges Versagen beim Erfüllen der Vertragsbedingungen" (original: "a total failure of performance") vonseiten des Labels erforderlich gewesen wäre. Dies sah das Gericht nicht als gegeben an, besonders da UMG bereits große Vorauszahlungen an die Band geleistet und stark in ihre Musik investiert habe.

Auch der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung wurde abgewiesen. Da der bestehende Vertrag zwischen Band und Label weiterhin gültig sei, bestehe auch keine Verletzung des Urheberrechts.

Da das Bundesgericht lediglich für den urheberrechtlichen Aspekt der Klage zuständig war, kann die Band auf Bundesebene nicht weiter gegen Universal vorgehen. Sie plant jedoch, einzelne Teile der Klage über die Gerichte der jeweiligen Einzelstaaten zu verfolgen.

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