Die zwei Seiten des Resellers
Viagogo ignoriert Rammstein-Urteil, beugt sich aber britischem Gericht
Rammstein (2018). © Olaf Heine
Rammstein haben für ihre Europa-Tour 2019 mit Eventim zusammengearbeitet, um mittels personalisierter Tickets den gewerblichen Weiterverkauf über Plattformen wie Viagogo zu oft überzogenen Preisen zu unterbinden.
Viagogo hat dennoch Tickets für diese Tour angeboten – trotz der Tatsache, dass sie bei der Einlasskontrolle für jeden außer den ursprünglichen Käufer ihre Gültigkeit verlieren.
Rammstein erwirkten daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo. Diese besagt, dass das Schweizer Unternehmen ab sofort eigentlich keine Rammstein-Tickets mehr anbieten oder bewerben dürfte – eigentlich.
Zumindest aktuell (Stand: 29.11.2018) ignoriert Viagogo die Verfügung, der Weiterverkauf wurde nicht gestoppt. Die Gründe dafür könnt hier in unserem Interview mit Rechtsanwalt Dr. Markus Schütz nachlesen.
Nachhaltiges Urteil
In Großbritannien gibt sich Viagogo weniger widerspenstig. Hier bestätigten die Schweizer, entsprechend eines von der britischen Wettbewerbsaufsicht erwirkten Gerichtsurteils, ab 2019 ihre Geschäftspraktiken zu ändern. Bei Nichtbeachtung hatte das Gericht mit Geld- und Freiheitsstrafen für Führungskräfte gedroht.
In Zukunft muss Viagogo in Großbritannien seinen Kunden mitteilen, ob – etwa wegen personalisierter Tickets – die Gefahr besteht, dass sie beim Einlass abgewiesen werden, welchen Platz sie erhalten und von wem das Ticket stammt. Viagogo-Händler müssen ab Januar außerdem nachweisen, dass sie die angebotenen Tickets tatsächlich besitzen.
Weiterhin dürfen nach dem Gerichtsurteil keine falschen Zahlen bezüglich der Ticketverfügbarkeit und -popularität mehr angezeigt werden. Die Ticketkosten sowie zusätzliche Gebühren für den Kunden müssen transparent offengelegt werden.
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