Ein neuer Versuch
Bis zu 5.000 Euro: Bund plant Hilfen für Solo-Selbstständige im Kulturbereich
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Kulturstaatsministerin Monika Grütters. © Bundesregierung/Kugler
Während des Lockdowns im November plant der Bund Unternehmen und Selbstständigen 75% ihres Umsatzes des Vorjahrs zu erstatten. Für Solo-Selbstständige gibt es dabei folgende Erleichterung.
Beträgt der Förderbetrag weniger als 5.000 Euro, muss die Beantragung nicht durch einen "prüfenden Dritten" wie Steuerberater oder Rechtsanwälte erfolgen, sondern kann direkt durch den Betroffenen erfolgen. Statt des Umsatzes im November 2019 kann auch der durchschnittliche Wochenumsatz des Jahres 2019 zugrundegelegt werden.
Hilfen für die Kreativbranche
Grütters erklärt, dass von dieser Regelung besonders Kultur -und Kreativschaffende profitieren:
"Die angekündigten Hilfen sind eine Anerkennung der Lebens- und Arbeitsweise der Kreativwirtschaft. Die Bedürfnisse der Beschäftigtengruppe werden endlich richtig anerkannt."
Monika Grütters informiert weiterhin, dass auch indirekt von der Corona-Pandemie Betroffene Hilfen bekommen können. Dies beträfe gleichsam vor allem den Kulturbereich:
"Es gibt viele in der Kultur- und Kreativwirtschaft, die sichtbar auf der Bühne der Kultur stehen, aber es gibt häufig viel mehr im Hintergrund Beschäftigte, die die künstlerische Leistung erst ermöglichen."
Als indirekt betroffen werden Personen gezählt, die 80 Prozent ihres Einkommens im Kontext der direkt betroffenen Betriebe erwirtschaften.
Dazu dürften beispielsweise Roadcrews bzw. Bühnentechniker/innen zählen, die mit Beginn der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vollständig ohne Beschäftigung dastehen.
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