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Corona vs. Kultur

Deutscher Kulturrat fordert Einrichtung eines Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 26.03.2021

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Deutscher Kulturrat fordert Einrichtung eines Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

© Dawn Lio via Pexels

Der Deutsche Kulturrat fordert von der Bundesregierung die Einrichtung des schon vor Monaten versprochenen Sonderfonds für Veranstaltungen als Reaktion auf das noch immer geltende Veranstaltungsverbot

Die aktuellen Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder bedeutet, dass der Kulturbereich vorerst weitgehend geschlossen bleiben muss.

Obwohl das Infektionsschutzgesetz konkrete Begründungen für Schließungen in der Kulturbranche vorschreibt, werden diese im neu verabschiedeten Papier nicht einmal erwähnt – nur einer der Punkte, die der Deutsche Kulturrat in seiner Stellungnahme kritisiert.

Neue Resolution beschlossen

Die Ankündigung des Bundesfinanzministers Olaf Scholz, einen Sonderfonds Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen wird vom Deutschen Kulturrat hingegen begrüßt. Aus diesem Grund hat der Sprecherrat des Deutschen Kulturrates unter dem Namen "Sonderfonds für Kulturveranstaltungen endlich auf den Weg bringen" eine neue Resolution beschlossen.

Die Branche werde nicht aufgeben und weiter nach Lösungen suchen. Denn seit über einem Jahr ist die Kulturbranche die am härtesten von der Coronakrise getroffene Branche. Veranstaltungen können gar nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden.

Trotz niedriger Inzidenz wird eine Vollauslastung von Veranstaltungen durch Besucher nicht möglich sein. Hier soll der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ansetzen, um einen wirtschaftlichen Betrieb unter den geltenden, strengen Hygieneauflagen zu ermöglichen, sollten die Inzidenzzahlen wieder sinken.

Verschlossene Türen 

Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrate, betont noch einmal, dass die fortgeführte Schließung von Kultureinrichtungen besonders schwer wiege, da Bund und Länder die im Infektionsschutzgesetz verlangte Begründung, warum der Kulturbereich, der durch den Kunstfreiheits-Artikel im Grundgesetz (Art. 5, Absatz 3) besonders geschützt ist, geschlossen bleibt, wieder einmal schuldig blieben:

"Wir planen trotzdem weiter und fordern, dass der bereits von der Bundesregierung vor Monaten versprochene Sonderfonds für den Start von Kulturveranstaltungen unter den notwendigen Hygienebedingungen jetzt endlich startet, damit die zeitintensiven Vorbereitungen endlich beginnen können." 

Sonderfonds bestehen aus zwei wichtigen Teilen

Der Sonderfonds für Kulturveranstaltung besteht nach den bisher bekannten Angaben aus zwei Teilen: einer Ausfallabsicherung und einem Wirtschaftlichkeitsbonus. Durch den Wirtschaftlichkeitsbonus sollen Veranstalter finanzielle Unterstützung erfahren, sollten aufgrund der Corona-Auflagen weniger Besucher als prinzipiell möglich bei einer Veranstaltung zugelassen sein.

Die Ausfallabsicherung kommt zum Tragen, wenn Veranstaltungen teilweise oder gar gänzlich abgesagt werden müssen. Ausfallkosten werden in solch einem Fall erstattet.

Überbrückungshilfe III als etablierte Unterstützung

Beide Aspekte können bei der Planung von Veranstaltungen aktuell einen hohen Stellenwert haben. Zusätzlich steht Veranstaltern mit der Überbrückungshilfe III ein speziell von Bund und Ländern entwickeltes Förderverfahren für Kulturschaffende zur Verfügung.

Diese hat sich in jüngster Vergangenheit als sehr flexibel und anpassungsfähig erwiesen und wird von vielen genutzt bzw. bezogen. Zur Verbesserung der Ausfallabsicherung sollen bereits gesammelte Erfahrungen mit den beiden Ausfallfonds für Filme zu Gute kommen.

Forderrungen des Deutschen Kulturrates

Um die Wirksamkeit des Sonderfonds gewährleistet zu können, müsse zeitnah gehandelt werden. Deshalb fordert der deutsche Kulturrats:

  • Eine schnelle Einrichtung des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
  • Zügige Verständigung von Bundesfinanzminister Bundeswirtschaftsminister über das Verfahren
  • Der Sonderfonds soll kein Ersatz für die Kulturförderung von Kommunen, Ländern oder Bund, darstellen, sondern sich an privatwirtschaftliche Unternehmen richten
  • Antragsberechtigung aller künstlerischer Sparten
  • Anknüpfen an bereits existierende und bewährte Unterstützungsmöglichkeiten, beispielsweise als Programmlinie innerhalb der Überbrückungshilfe III oder aufbauend auf dieser eine Überbrückungshilfe IV (Sonderfonds für Kulturveranstaltungen) auflegen
  • Sachverstand der Kulturverbände soll unter allen Umständen eng miteingebunden werden.

Wann und in welchem Umfang diesen Forderungen nachgegangen wird, solle sich in Kürze zeigen. Die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs sei allgegenwärtig.

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