Entlohnung für Musikschaffende
GEMA einigt sich auf Lizenzvergütungen mit Video-On-Demand-Diensten
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Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hat im Zuge ihrer Einigung Lizenzverträge mit dem Verband der Digitalwirtschaft Bitkom sowie dem Privatsenderverband Vaunet geschlossen.
Rückwirkende Verpflichtungen
Die vertraglich festgelegte Lizenzvergütung beträgt für Stand-Alone-Angebote im Bereich der abonnement-basierten VOD-Dienste 2,5% der Nettoerlöse, mindestens aber 20 Cent pro Abonnent pro Monat. Der Vertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2009.
Nicht betroffen von diesen Regelungen sind werbefinanzierte Streaming-Angebote sowie Online-Videotheken, die Videos zum Verkauf oder Verleih anbieten. Mit diesen Anbietern einigte man sich bereits 2011 auf einen Gesamtvertrag.
Angemessene Vergütung
Nach Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, sichert der Gesamtvertrag die angemessene Vergütung für die bei der GEMA vertretenen Musikurheber.
Heker bezeichnet dies als einen "wichtigen Schritt im Bereich der Onlinelizenzierung für den audiovisuellen Bereich. Musikschaffende leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zu audiovisuellen Film- und Fernsehproduktionen. Diese Leistung verdient eine faire Entlohnung."
Der Geschäftsführer von VAUNET, Dr. Harald Flemming, gibt an, dass die getroffene Regelung Planungssicherheit für Anbieter im VOD-Bereich biete.
VOD auf dem Vormarsch
Für Dr. Bernhard Rohleder (Bitkom) wiederum leistet der Vertrag "einen wichtigen Beitrag dazu, dass es attraktive VoD-Angebote im deutschen Markt gibt". Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Bitkom schaut über ein Drittel der Internetnutzer (37 Prozent) in Deutschland Filme und Serien über abonnierte On-Demand-Portale.
Erst 2016 einigte sich die GEMA nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit dem Video-Portal YouTube. Ähnlich wie 2016 ist wohl auch nach der jüngsten Einigung eine erneute Steigerung der Einnahmen der GEMA zu erwarten.
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