Faire Vergütung gefordert
GEMA verklagt KI-Dienst SUNO
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Künstliche Intelligenz hat große Auswirkungen auf den Kulturbetrieb. © Steve Johnson via unsplash.com
Das Musiktool von SUNO Inc. ist in der Lage durch einfache Befehle, sogenannte Prompts abspielbare Audioinhalte zu generieren.
Ihrer Ansicht nach kann die GEMA dokumentieren, dass einige der Inhalte, die das System ausgibt, Urheberrechte verletzen. Sie stimmen in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit weltbekannten Songs überein, deren Urherber*innen die GEMA vertritt.
Beispiel dafür sind Songs von Alphaville ("Forever Young"), Kristina Bach ("Atemlos") und Modern Talking ("Cherri Cherri Lady"). Daher hat die GEMA am 21. Januar 2025 beim Landgericht München Klage eingereicht.
Mensch gegen Maschine
Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA betont, dass menschliche Kreativität die Grundlage jeder generativen KI sei, es aber bisher auf dem Markt an elementaren Prinzipien wie Transparenz, Fairness und Respekt fehle. KI-Anbieter wie SUNO Inc. nutzten die Werke der GEMA Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitierten finanziell davon. Weiter führt er aus:
"Die GEMA strebt partnerschaftliche Lösungen mit den KI-Unternehmen an. Aber das funktioniert nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen."
Dr. Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA fordert eine Beteiligung der Urheber an den Gewinnen der KI-Anbieter, ansonsten drohe menschengemachte Musik zu verschwinden:
"Generative KI-Tools wie das Musiktool von Suno Inc. bedienen sich ungeniert an den Kompositionen und Texten, die ihnen nicht gehören. Wenn wir in Zukunft auf menschengemachte Musik nicht verzichten wollen, brauchen wir dringend einen Rechtsrahmen, der den Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Beteiligung an der Wertschöpfung durch die KI-Anbieter sicherstellt."
Klage gegen OpenAI
Bereits im November 2024 wurde GEMA aktiv und reichte eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München ein, mit dem Vorwurf, dass OpenAI geschützte Liedtexte von GEMA-Mitgliedern benutzt hat, ohne dafür Lizenzen erworben zu haben.
Die GEMA hat in der Vergangenheit zudem wiederholt die faire Vergütung von Urhebern für KI-Inhalte gefordert und zudem eine KI-Charta für den verantwortungsvollen Umgang mit KI veröffentlicht.
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GEMA
Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik
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