×

Faire Vergütung gefordert

GEMA verklagt KI-Dienst SUNO

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 23.01.2025

gema künstliche intelligenz suno

GEMA verklagt KI-Dienst SUNO

Künstliche Intelligenz hat große Auswirkungen auf den Kulturbetrieb. © Steve Johnson via unsplash.com

Die GEMA klagt gegen die US-amerikanische Plattform SUNO, die KI-generierte Audioinhalte anbietet. GEMA wirft dem Unternehmen vor, geschützte Aufnahmen bekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem KI-Tool verarbeitet zu haben, ohne die Werke ordnungsgemäß lizenziert zu haben.

Das Musiktool von SUNO Inc. ist in der Lage durch einfache Befehle, sogenannte Prompts abspielbare Audioinhalte zu generieren. 

Ihrer Ansicht nach kann die GEMA dokumentieren, dass einige der Inhalte, die das System ausgibt, Urheberrechte verletzen. Sie stimmen in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit weltbekannten Songs überein, deren Urherber*innen die GEMA vertritt. 

Beispiel dafür sind Songs von Alphaville ("Forever Young"), Kristina Bach ("Atemlos") und Modern Talking ("Cherri Cherri Lady"). Daher hat die GEMA am 21. Januar 2025 beim Landgericht München Klage eingereicht.

Mensch gegen Maschine

Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA betont, dass menschliche Kreativität die Grundlage jeder generativen KI sei, es aber bisher auf dem Markt an elementaren Prinzipien wie Transparenz, Fairness und Respekt fehle. KI-Anbieter wie SUNO Inc. nutzten die Werke der GEMA Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitierten finanziell davon. Weiter führt er aus:

"Die GEMA strebt partnerschaftliche Lösungen mit den KI-Unternehmen an. Aber das funktioniert nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen."

Dr. Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA fordert eine Beteiligung der Urheber an den Gewinnen der KI-Anbieter, ansonsten drohe menschengemachte Musik zu verschwinden:

"Generative KI-Tools wie das Musiktool von Suno Inc. bedienen sich ungeniert an den Kompositionen und Texten, die ihnen nicht gehören. Wenn wir in Zukunft auf menschengemachte Musik nicht verzichten wollen, brauchen wir dringend einen Rechtsrahmen, der den Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Beteiligung an der Wertschöpfung durch die KI-Anbieter sicherstellt."

Klage gegen OpenAI

Bereits im November 2024 wurde GEMA aktiv und reichte eine Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München ein, mit dem Vorwurf, dass OpenAI geschützte Liedtexte von GEMA-Mitgliedern benutzt hat, ohne dafür Lizenzen erworben zu haben. 

Die GEMA hat in der Vergangenheit zudem wiederholt die faire Vergütung von Urhebern für KI-Inhalte gefordert und zudem eine KI-Charta für den verantwortungsvollen Umgang mit KI veröffentlicht.

Unternehmen

GEMA

Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik

Ähnliche Themen

Suno und Udio möchten Zahl der KI-Trainingsdaten geheim halten

Urheberrechtssreit mit Major-Labels

Suno und Udio möchten Zahl der KI-Trainingsdaten geheim halten

veröffentlicht am 05.06.2026   2

US-Band The American Dollar verklagt Suno wegen Urheberrechtsverletzungen

Hoher Schadensersatz?

US-Band The American Dollar verklagt Suno wegen Urheberrechtsverletzungen

veröffentlicht am 21.05.2026   1

Gilt auch für Suno, Udio & Co.: Dr. Ralf Kitzberger über die Bedeutung des GEMA/OpenAI-Urteils

Wegweisende Entscheidung für die KI-Branche

Gilt auch für Suno, Udio & Co.: Dr. Ralf Kitzberger über die Bedeutung des GEMA/OpenAI-Urteils

veröffentlicht am 21.11.2025   14

Newsletter

Abonniere den Backstage PRO-Newsletter und bleibe zu diesem und anderen Themen auf dem Laufenden!