Konzerte im Miniaturformat
Gigs im Zeitalter von Social Distancing: Zeigt Schweden die Zukunft der Live-Branche?
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Während die deutsche Bundesregierung ein Verbot für Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020 verhängt hat, finden in der schwedischen Venue Plan B seit dem 7. April 2020 wieder Konzerte statt – und das sogar mit behördlicher Genehmigung!
Die Situation in Schweden
Im Gegensatz zu anderen Ländern sind die Lockdown-Maßnahmen in Schweden deutlich weniger streng: Restaurants und Bars dürfen weiterhin geöffnet bleiben, und auch Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmer/innen sind erlaubt.
Mit maximal 40 Besucher/innen, Tontechniker/in, Crew und Band liegt das Plan B genau in diesem Rahmen; eigentlich fasst die Venue 350 Gäste.
Voraussetzungen für die Konzerte sind die Einhaltung allgemeiner Hygienemaßnahmen, darunter u.a. die Einhaltung eines ausreichenden Abstands. Der Gang zur Theke ist ebenfalls nicht erlaubt – die Mitarbeiter/innen des Plan B bedienen das Publikum vor der Bühne.
Lebenswichtige Unterstützung
Wie das Musikmagazin NME berichtet, scheint das Konzept aufzugehen, das Publikum zeigt sich sichtlich zufrieden. Obwohl viele Gäste nachvollziehen können, dass Außenstehende das Konzept für verrückt halten und darin ein unnötiges Zusatzrisiko sehen, zeigen sich die Besucher/innen des Plan B gelassen.
Sie geben an, dass die Zahl der Menschen in der Venue nicht größer sei als die Menschenmengen in manchen Teilen der Stadt oder an den Arbeitsplätzen. Der einzige Unterschied: Im Plan B gibt es Musik. Und selbst die ist für viele nicht der Grund des Besuchs – den meisten Konzertbesucher/innen geht es in erster Linie darum, das Plan B zu unterstützen.
Wie sieht es bei uns aus?
Das Plan B ist durch das Fortbleiben des Publikums existenziell gefährdet. Der Gründer und Besitzer des Clubs, Carlo Emme, beschreibt die Situation als chaotisch: Die Bevölkerung werde aufgefordert, zuhause zu bleiben, Geschäfte und Spielstätten sollen weiterhin offen bleiben – und währenddessen zeige die Regierung in Schweden keine Bereitschaft, Wirtschaftshilfen zu gewähren.
Auch für deutsche Spielstätten stellt die aktuelle Situation eine existenzielle wirtschaftliche Gefährdung dar. Ob kreative Lösungen wie in Schweden hier jedoch überhaupt möglich sind, wird sich zeigen: Bis zum 19. April 2020 gilt das allgemeine Veranstaltungsverbot, das weitere Vorgehen müssen die Länder erst noch klären – so gilt es u.a. auch, die jeweils gültigen Definitionen der verbotenene "Großveranstaltungen" festzulegen.
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