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Sicherheiten in der Krise

Großveranstaltungen: Konzertveranstalter fordern schnelle und einheitliche Festlegung der Verbote

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 17.04.2020

coronakrise bdkv

Großveranstaltungen: Konzertveranstalter fordern schnelle und einheitliche Festlegung der Verbote

Prof. Jens Michow ist geschäftsführender Präsident des BDKV. © BDKV

Verbände der Live- und Musikindustrie fordern die Länder angesichts des Verbots von Großveranstaltungen auf, sich möglichst schnell auf eine einheitliche Leitlinie zu verständigen.

Prof. Jens Michow vom Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) forderte gegenüber der FAZ die Länder zu einer eine schnellen und einheitliche Umsetzung des vom Bund geforderten Verbotes von "Großveranstaltungen" auf. Ansonsten drohten den Veranstalter/innen Unsicherheiten wie schon Anfang März im Rahmen des allgemeinen Veranstaltungsverbots:  

"Da es für den Begriff Großveranstaltung keine feste Definition gibt, steht zu befürchten, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern abermals voneinander abweichen."

Es braucht Planungssicherheit 

Die Bundesregierung hatte in ihrem Entschluss vom 15. April 2020 angegeben, dass die letztliche Entscheidung, ab welcher Größe Veranstaltungen verboten werden sollen, den Ländern obliege. 

Michow gibt an, dass nur mit einer einheitlichen Regelung aller Länder Planungssicherheit für Veranstalter/innen und Musiker/innen sichergestellt werden könne. Sollten sich die Definitionen eines "Großevents" von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, würde dies insbesondere das Touren unmöglich machen.  

Unsicherheit in der Branche

Der Präsident des BDKV forderte die Länder weiterhin auf, eine schnelle Entscheidung zu treffen, um die Unsicherheiten für Veranstalterinnen und Veranstalter zu minimieren. Andernfalls müssten Veranstaltende weiterhin Shows bewerben, ohne letztlich zu wissen, ob diese stattfinden können oder nicht – laut Michow ein unerträglicher Zustand für alle beteiligten Dienstleister, Künstler und letztlich auch die Karteninhaber.

Während Sommerfestivals wie Rock am Ring und Rock im Park oder das Wacken sicher Großveranstaltungen darstellen und dementsprechend auch die Absage für 2020 veröffentlicht haben, sehen sich Veranstalter/innen von Konzerten im Bereich kleiner und mittlerer Konzerte, bis die Länder ein weiteres Vorgehen beschließen, mit Unsicherheit konfrontiert.  

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