Urheberrechtsschutz und KI
KI-Dienste Suno und Udio verteidigen sich im Rechtsstreit mit Major Labels
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Symbolfoto. © Brett Sayles via Pexels
Bereits im Juni 2024 hatten die Major Labels Universal, Sony und Warner eine Klage gegen die beiden KI-Plattformen eingereicht, in der sie die beiden Unternehmen beschuldigen ihre KI-Software unerlaubt mit urheberrechtlich geschützter Musik trainiert zu haben.
Anfang August haben nun sowohl Suno [PDF] als auch Udio [PDF] ihre Antworten auf die Beschwerden eingereicht.
Beide Unternehmen argumentieren, dass ihre KI-Modelle lediglich allgemeine Musikstile und Genres analysieren. Sie behaupten, dass die Rechte des geistigen Eigentums nur für spezifische Aufnahmen gelten, nicht jedoch für die Musikstile selbst, heißt es in einem Bericht von Music Ally.
Jahrzehntelange rechtliche Präzedenzfälle hätten gezeigt, dass kein Unternehmen die Kontrolle über ein gesamtes Genre oder einen Musikstil besäße.
Udio und Suno erklären zudem, dass die Analyse und Mustererkennung von Musikstilen als „fair use“ gemäß dem US-Urheberrecht gelte. Diese "Fair Use"-Argumentation führen die beiden Unternehmen bereits seit dem ersten Auftreten der Vorwürfe an.
Obwohl dies vor Gericht noch geprüft werden muss, hat die RIAA bereits scharf auf diese Verteidigung reagiert. Ein Sprecher erklärt:
"Nach monatelangen Ausflüchten und Irreführungen haben die Angeklagten endlich zugegeben, dass sie in großem Umfang Aufnahmen von Künstlern unlizenziert kopiert haben. Das ist ein bedeutendes Zugeständnis von Tatsachen, die sie monatelang zu verbergen versucht hatten und die sie jetzt nur unter dem Druck einer Klage zugeben."
Fair von Anfang bis Ende?
Suno argumentiert in seiner Antwort auf die Klage, dass das Erstellen von Kopien geschützter Werke für den internen Trainingsprozess der KI als "fair use" gemäß amerikanischem Urheberrecht gelte und daher keine Lizenz erforderlich sei.
Das Unternehmen weist darauf hin, dass seit dem Erlass des ersten Urheberrechtsgesetzes im Jahr 1791 kein Fall vorgekommen wäre, in dem die Herstellung von „Zwischenkopien“ geschützter Werke für unzulässig erklärt worden sei.
Laut ihrer Argumentation gilt das Erstellen solcher Kopien im Rahmen des Urheberrechts seit über 230 Jahren als erlaubt und nicht einklagbar.
Demnach würden bei der Eingabe der Musik im Training keine Urheberrechtsverletzungen stattfinden. Auch bei der Ausgabe, also dem Generieren von Musik durch die KI-Plattform auf Basis der Trainingsdaten, finde laut Suno kein Verstoß statt, da die erzeugte Musik nie direkt von Trainingsaufnahmen kopiert werde. Das Modell lerne lediglich aus dem Trainingsdatensatz, sampele oder adaptiere die entsprechenden Inhalte jedoch nicht.
Konkurrenzkampf?
Das KI-Unternehmen Suno wirft den Plattenfirmen im Gegenzug vor, mit der aktuellen Klage ihre Konkurrenz ausschalten zu wollen. Laut Suno hatte das Unternehmen vor der Klage bereits über eine mögliche Zusammenarbeit mit den Plattenfirmen verhandelt.
Daher scheint es Suno plausibel, dass die Klage lediglich als Druckmittel der Major-Labels gedacht sei, um in den Verhandlungen mit den KI-Plattformen Vorteile zu erzielen, so berichtet Complete Music Update.
Wettbewerbschancen statt Besorgnis
Nach US-amerikanischem Recht gilt das wettbewerbswidrige Handeln von Urheberrechtsinhabenden als Missbrauch und kann in Fällen von Urheberrechtsverletzungen als Verteidigung hinzugezogen werden.
Genau das tut Suno nun also. Das KI-Unternehmen ist überzeugt davon, im Rechtsstreit erfolgreich zu sein, schließlich vertrete es eigenen Worten nach die Prinzipien des Urheberrechts, Innovation und Ausdruck zu fördern.
Die Klage der Major-Label hingegen spiegele laut Suno gegenteilige Werte wider. Dem KI-Unternehmen nach sei sie ein Versuch etablierte Unternehmen vor dem Wettbewerb zu schützen und die Zahl der Menschen, die in der Lage sind, neue Ausdrucksformen zu schaffen, zu verringern."
Ob sich diese Verteidigung der KI-Unternehmen als stark genug erweist, um sich im Rechtsstreit mit den drei Major-Labels durchzusetzen, bleibt abzuwarten.
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