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Branchenweite Absprache

Koordinierte Verweigerung individueller Lizenzverhandlungen: Elon Musks X verklagt große Musikverlage und die NMPA

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 12.01.2026

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Koordinierte Verweigerung individueller Lizenzverhandlungen: Elon Musks X verklagt große Musikverlage und die NMPA

© Katrin Bolovtsova via pexels.com

Die Plattform X (ehemals Twitter) wirft in einer Kartellklage führenden Musikverlagen und ihrem US-Dachverband vor, sich abgesprochen zu haben, um X kollektiv zu einem branchenweiten Lizenzdeal zu zwingen. Der Fall könnte das Verhältnis zwischen Tech-Plattformen und Musikindustrie nachhaltig verändern.

Elon Musks Social-Media-Plattform X Corp., hat am 9. Januar 2026 vor dem U.S. District Court for the Northern District of Texas eine umfangreiche Kartellklage gegen 18 große Musikverlage sowie den US-Verband National Music Publishers' Association (NMPA) eingereicht.

X wirft den Beklagten vor, sich koordiniert zu haben, um den Wettbewerb zu behindern und das Unternehmen zu einem einheitlichen, industrieweiten Lizenzabkommen zu zwingen. 

Keine individuellen Vereinbarungen

In einer 53-seitigen Klageschrift heißt es laut Reuters, die Verlage hätten sich geweigert individuell mit X zu verhandeln und stattdessen geschlossen über die NMPA agiert. Ziel dieser Strategie sei es gewesen, X daran zu hindern, einzelne Lizenzen zu wettbewerbsfähigen Konditionen abzuschließen.

Wörtlich heißt es in der Klage, dass "X die Fähigkeit verwehrt wurde, eine Lizenz für US-Musikkompositionen von irgendeinem einzelnen Musikverleger zu wettbewerbsfähigen Konditionen zu erwerben".

Marktmacht der Verlage im Fokus

Zu den beklagten Unternehmen zählen unter anderem Sony Music Publishing, Universal Music Publishing Group, Warner Chappell Music, BMG Rights Management und Kobalt. 

Wie Music Business Worldwide und Reuters berichten, repräsentieren diese Verlage nach Angaben von X gemeinsam mehr als 90 Prozent des US-Marktes für musikalische Kompositionen. Diese Marktkonzentration habe es ermöglicht, kollektiv Druck auf die Plattform auszuüben und alternative Verhandlungswege faktisch zu blockieren. 

X argumentiert, dass ein solches Vorgehen gegen grundlegende Prinzipien des US-Kartellrechts verstoße. Statt eines offenen Wettbewerbs um Lizenzabkommen sei X mit einer geschlossenen Front konfrontiert worden, die nur branchenweite Verträge zu einheitlichen Bedingungen akzeptieren wollte. 

DMCA-Takedowns

Ein zentraler Bestandteil der Klage ist der Vorwurf, die NMPA und die beteiligten Verlage hätten systematisch DMCA-Takedown-Mitteilungen eingesetzt, um wirtschaftlichen und öffentlichen Druck auf X auszuüben. Laut Klage sei X über Wochen hinweg mit Urheberrechtsbeschwerden "bombardiert" worden. In der Folge seien zehntausende Nutzerkonten gesperrt und hunderttausende Beiträge entfernt worden.

X sieht darin keinen rein rechtlichen Vorgang zum Schutz von Urheberrechten, sondern eine gezielte Strategie, um das Unternehmen zur Unterzeichnung eines einheitlichen Lizenzvertrags zu bewegen. Die Takedowns hätten auch prominente Accounts betroffen, darunter bekannte Creator, Sportteams und Medienkanäle, was Reichweite und Werbeeinnahmen der Plattform erheblich beeinträchtigt habe.

Forderungen von X

Mit der Klage verlangt X unter anderem finanziellen Schadensersatz, die Erstattung von Anwaltskosten sowie eine gerichtliche Anordnung, die koordinierte Verhandlungstaktiken dieser Art untersagt.

Ziel sei es, wieder einen Rahmen zu schaffen, in dem Plattformen und einzelne Musikverlage frei und wettbewerbsorientiert Lizenzvereinbarungen aushandeln können. Zudem macht X entgangene Einnahmen geltend, die durch massenhafte Inhaltsentfernungen und Account-Sperrungen entstanden seien.

Klare Gegenposition der Musikverlage

Die NMPA und die beklagten Verlage weisen die Vorwürfe entschieden zurück. David Israelite, Präsident und CEO der NMPA, erklärte öffentlich: "X/Twitter ist das einzige große soziale Netzwerk, das keine Lizenzen für Songs auf seiner Plattform hat." Weiter sagte er:

"Wir behaupten, dass X über Jahre Urheberrechtsverletzungen begangen hat, und seine haltlose Klage ist ein in böser Absicht geführter Versuch, von den legitimen Rechten der Verleger und Songwriter abzulenken, die gegen die illegale Nutzung ihrer Songs durch X vorgehen."

Aus Sicht der Musikverlage handelt es sich bei der koordinierten Lizenzierung um branchenübliche Praxis. Diese sei notwendig, um Musikrechte für Plattformen mit Hunderten Millionen Nutzern effizient zu verwalten und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Vergleichbare Lizenzmodelle existieren bereits bei nahezu allen großen Social-Media- und Gaming-Plattformen.

Vorgeschichte und mögliche Signalwirkung

Der aktuelle Rechtsstreit ist Teil eines seit Jahren schwelenden Konflikts zwischen X und der Musikindustrie. Bereits 2023 hatten mehrere Verlage X wegen massenhafter Urheberrechtsverletzungen verklagt und Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe gefordert. Zwar gab es zwischenzeitlich Hinweise auf Fortschritte in Vergleichsverhandlungen, eine endgültige Einigung kam jedoch nicht zustande.

Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen haben. Sollte ein Gericht den Argumenten von X folgen, könnte dies das bestehende System kollektiver Lizenzverhandlungen grundlegend infrage stellen. Im Zentrum des Falls steht damit eine entscheidende Frage für die digitale Musikökonomie: Fördern branchenweite Lizenzmodelle Effizienz oder verhindern sie fairen Wettbewerb?

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