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Weitere Niederlage für Ticketzweitplattform

LG München zwingt Viagogo zu mehr Transparenz

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 06.06.2019

viagogo ticketing

LG München zwingt Viagogo zu mehr Transparenz

Münchner Justizpalast. © "Münchner Justizpalast" von Richard Huber (https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=9764307); Derivat von "Münchner Justizpalast" von Joyborg / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Das Landesgericht München I zwingt den Ticketzweitanbieter Viagogo mit einem neuen Urteil, Kundinnen und Kunden der eigenen Plattform in Zukunft besser zu schützen. Das Gericht reagiert mit dem Urteil auf eine Klage der bayerischen Verbraucherzentrale.

In dem am Dienstag, den 4. Juni 2019 verkündeten Urteil verlangt das Landesgericht von Viagogo, die Garantiebedingungen auf seiner Website zukünftig leichter auffindbar zu machen.

Weiterhin müssen Identität und Anschrift der Personen, die ihre Tickets über Viagogo zum Weiterverkauf anbieten, beim Vertragsabschluss bekannt gegeben werden. Für den Fall, das das Ticket von einem gewerblichen Anbieter über Viagogo verkauft wird, müssen die Kontaktdaten bereits vor dem Vertragsabschluss bekannt gegeben werden. 

Keine Garantie

Hintergrund des Urteils ist eine Klage der bayerischen Verbraucherzentrale; diese hatte 2017 zu Testzwecken ein auf Viagogo angebotenes Ticket für ein Fußballspiel kaufen lassen.

Da das Ticket, dass dem Käufer letztendlich elektronisch zugestellt wurde, einen anderen Namen als den seinen auswies, wurde ihm der Eintritt zum Spiel verwehrt. Der Verein berief sich auf das in den Ticketbedingungen festgeschriebenes Weiterverkaufsverbot. 

Dass dem Käufer der Eintritt zum Spiel verboten wurde, wiedersprach nun wiederum der in der Werbung formulierten Garantie Viagogos, ausschließlich gültige Tickets anzubieten und den Kundinnen und Kunden mit 100-prozentiger Sicherheit den Einlass zur gewünschten Veranstaltung zu ermöglichen.

Irreführung

Für das LG München stellt diese "Garantie" eine irreführende geschäftliche Handlung dar. In den Garantiebedingungen des Viagogos wird die Gültigkeit der Tickets überhaupt nicht thematisiert.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränken den Garantieanspruch, sollte etwas schief gehen, lediglich auf die Lieferung gleich teurer Ersatztickets. Die Erfüllung dieser Garantie liegt jedoch im Ermessen Viagogos: Das Unternehmen behält sich laut AGB auch vor, den Ticketpreis lediglich zurückzuerstatten – was wiederum nicht der behaupteten "100%-Garantie" entspricht.

Transparenz

Eine solche Garantie der Gültigkeit der angebotenen Tickets ist ohne eine genaue Prüfung eines jeden Tickets prinzipiell unmöglich: Verschiedene Ticketanbieter knüpfen verschiedene Bedingungen an den Ticketkauf. In vielen Fällen ist der Weiterverkauf vollständig untersagt, einige verbieten zumindest den gewerblichen Handel.  

Da Viagogo in Zukunft stärker verdeutlichen soll, ob die Kundin bzw. der Kunde bei einer Privatperson kauft, können eventuelle Verstöße gegen die Ticketbedingungen des Erstverkäufers tendenziell schon im Vorfeld erkannt werden. Außerdem soll so der Eindruck geschwächt werden, bei Viagogo handle es sich um einen offiziellen Erstanbieter, nicht um eine Börse. 

Es bleibt fraglich, inwieweit Viagogo die im Urteil geforderten Änderungen auch tatsächlich umsetzen wird: Während das Unternehmen sich den Anforderungen der britischen Wettbewerbsbehörde zumindest teilweise beugt, gestaltet sich die Situation in Deutschland anders.

Ignoranz und Verzögerung

So hat der Konzertveranstalter FKP Scorpio bereits Ende 2018 eine Verfügung erreicht, die Viagogo eigentlich daran hindern sollte, weiterhin Tickets für die von FKP organisierten Ed Sheeran-Konzerte anzubieten. Viagogo ignoriert diese jedoch einfach – wie auch eine ähnliche Verfügung der Band Rammstein.

Wie FKP Scorpio auf Nachfrage mitteilte, läuft derzeit am Landgericht Hamburg ein Hauptsacheverfahren gegen Hamburg. Dies ist geprägt durch Verzögerungstaktiken, für die Viagogo scheinbar schon bekannt ist.

So sind, da der Unternehmenssitz als in der französischsprachigen Schweiz angegeben ist, etwa ständige Übersetzungen im Verlauf des Prozesses notwendig – auf viagogo.fr wiederum ist der Sitz mit Delaware angegeben. 

Zusätzlich zum Hauptsacheverfahren hat FKP Scorpio ein Ordnungsmittelverfahren gegen Viagogo veranlasst, da diese ja weiterhin gegen das in der einstweiligen Verfügung verhängte Verbot verstoßen. Dies wird wahrscheinlich zu einem empfindlichen Ordnungsgeld gegen Viagogo führen.

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