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Nicht hinnehmbar

PRO MUSIK und VUT nennen Spotifys Grenze von 1000 Streams "willkürlich"

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 20.11.2023

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PRO MUSIK und VUT nennen Spotifys Grenze von 1000 Streams "willkürlich"

© Cottonbro Studio

Beide Verbände kritisieren die geplante Veränderung des Spotify-Vergütungsmodells, nach der ab 2024 lediglich Tracks vergütet werden sollen, wenn diese auf der Plattform mindestens 1000 Streams im Jahr erzielten. PRO MUSIK und VUT sehen dadurch eine Benachteiligung kleinerer Acts.

Im Oktober 2023 war bekannt geworden, dass Spotify ab 2024 ein neues Abrechnungsmodell einführen möchte, das sich durch drei Änderungen von seinem bisherigen Pro-Rata-Modell unterscheiden soll.

Neben einer Erhöhung der Mindestspielzeit für "Nicht-Musik" wie etwa "White Noise" Tracks und einer finanziellen Bestrafung von Streaming-Betrug, soll auch ein Schwellenwert an jährlichen Mindeststreams eingeführt werden, die ein Track erreichen muss, um vergütet zu werden. Dieser soll angeblich bei 1000 Streams pro Jahr liegen.

Ausmaße der Veränderung

Den Schwellenwert von 1000 jährlichen Streams erreichen laut Stellungnahme vom Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT) und PRO Musik – dem Verband freier Musikschaffender e.V. – jedoch gerade einmal zwei Drittel der Titel auf Spotify. Ein Drittel aller Tracks würde demnach komplett leer ausgehen und nicht weiter nutzungsbasiert vergütet werden. 

Die auf diese Art nicht mehr ausgezahlten Gelder sollen anschließend auf die Tracks verteilt werden, die mehr als 1000 Mal im Jahr gestreamt wurden. Damit würden Millionen von Euro umverteilt.

Willkürliche Festlegung

VUT und PRO Musik werten diese Umverteilung auf Kosten wenig gestreamter Tracks als schlechtes Signal an die Musikbranche. 

So meldet sich in der Pressemitteilung etwa Christopher Annen, Gitarrist bei AnnenMayKantereit und Vorstandsvorsitzender von PRO Musik zu Wort:

"Man könnte argumentieren, dass es für 1000 Streams insgesamt keine fünf Euro gibt. Dabei bleibt aber außer Acht, dass es Künstler*innen gibt, bei denen gleich mehrere Songs in ihrem Katalog nicht diese Schwelle erreichen. Diesen Artists fehlt dann insgesamt dennoch ein nennenswerter Beitrag pro Jahr. Abgesehen davon hat es nichts mit Wertschätzung oder Respekt zu tun, eine künstlerische Leistung schlicht nicht mehr zu vergüten."

Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT verweist auf das gesetzliche Recht auf angemessene Vergütung für jede wirtschaftliche Musiknutzung: "Sollte Spotify diese Pläne tatsächlich so umsetzen wollen, wäre das schockierend. Seit wann darf der Lizenznehmende entscheiden, ob er die vertraglich vereinbarte Bezahlung leisten will oder nicht?"

Wenn Spotify seine Pläne tatsächlich umsetzen wolle und somit einigen Titeln eine solche Vergütung vorenthalten wolle, wäre das für den Verband "nicht hinnehmbar". Hinzu komme, dass Spotify die betroffenen Tracks weiter anbieten möchte. Der Schwellenwert von 1000 Streams sei außerdem willkürlich gewählt.

Aufforderung zu Verhandlungen

Aus diesen Gründen lehnen sowohl PRO MUSIK als auch VUT die geplante Veränderung im Spotify-auszahlungsmodell ab und fordern das Unternehmen dazu auf, ausnahmslos nutzungsbasiert zu vergüten und zudem mit Künstler*innen und Independent-Vertreter*innen der Branche über Neuerungen in der Vergütungsstruktur ins Gespräch zu kommen.

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