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Neue Verteidigungsstrategie

Suno: 'Keine unserer Millionen KI-Tracks enthält Samples' – Was heißt das für dich als Musiker?

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 03.09.2025

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Suno: 'Keine unserer Millionen KI-Tracks enthält Samples' – Was heißt das für dich als Musiker?

© Igor Omilaev via Unsplash

Der KI-Musikgenerator Suno steht massiv in der Kritik. Unter anderem haben Indie-Acts in den USA das Unternehmen verklagt, weil Sunos Output nach ihrer Ansicht urheberrechtlich geschützte Songs kopiert. Suno kontert jetzt mit einem spannenden Argument: "Unsere KI generiert neue Klänge - sie sampelt nichts."

Die Kläger argumentieren, die Suno-KI erzeuge Outputs, die sich ihren Songs so sehr ähnelten, dass sie Urheberrechtsverletzungen darstellen. Suno betont hingegen, dass alles, was ihre KI erzeuge, technisch gesehen ein neues Klangfile sei, das keine Samples existierender Musik enthalte.

Nach Ansicht von Suno kann ein mit ihrer KI erzeugter Track (Output) nur dann eine alte Aufnahme verletzen, wenn sie Samples der Original-Songs direkt übernehme. Ein ähnlicher Vibe oder sogar eine "identische" Nachbildung reichen nach Ansicht von Suno nicht aus.

Warum das wichtig ist – auch für dich

Sollte sich Sunos Rechtsauffassung durchsetzen, hieße das für die Branche allgemein, dass Labels, Verlage und Verwertungsgesellschaften in den USA keine Möglichkeit hätten, gegen täuschend echte KI-Imitiationen vorzugehen.

Obwohl ein solches Ergebnis auf den ersten Blick unwahrscheinlich erscheint, da die USA grundsätzlich Urhebern starken Schutz gewähren, muss dieser Rechtsstreit im Auge behalten werden, da er grundsätzliche Fragen zu KI-Output klären wird.

Schlechte Aussichten für Urheber?

Das gilt besonders deshalb, weil die Gerichte in den USA in letzter Zeit mehrfach zugunsten von KI-Unternehmen geurteilt haben und etwa KI-Training als durch Fair Use gedeckt beurteilt haben.

Auch in Deutschland sind Suno und Co. ein vieldiskutiertes Thema. So hat die GEMA das Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Die gleichen Fragen, die vor US-Gerichten verhandelt werden, stehen also auch hier auf der Tagesordnung.

Für Musiker bedeutet das, dass sie die entsprechenden Verfahren genau verfolgen sollten, da diese wegweisende Fragen hinsichtlich ihrer eigenen Musik betreffen, beispielsweise den Umfang ihres urheberrechtlichen Schutzes im Hinblick auf die Erzeugung ähnlicher Tracks durch KI.

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