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Rückschritt?

Urheberrechtsreform: Branchenverbände nehmen Stellung zu Lambrechts Diskussionsentwurf

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 07.08.2020

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Urheberrechtsreform: Branchenverbände nehmen Stellung zu Lambrechts Diskussionsentwurf

Christine Lambrecht (SPD). © Susie Knoll

Die Urheberrechtsreform der europäischen Union muss bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Deutsche Musikrat und der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen nehmen Stellung zum aktuellen Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Susann Eichstädt, stellvertretende Generalsekretärin des Deutschen Musikrates, nennt den Diskussionsentwurf des BMJV "einen Schritt in Richtung eines dringend notwendigen, fairen Interessenausgleiches zwischen allen beteiligten Akteuren". 

Gleichzeitig merkt Eichstädt an, dass schnelles Handeln erforderlich sei, wenn der Termin zur Umsetzung der Richtlinie eingehalten werden solle – insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Coronakrise und die kommende Bundestagswahl. 

Den Value Gap schließen

Die umstrittene EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt soll u.a. die Entlohnung von Urheber/innen für die Nutzung ihrer Werke auf User-generated-content-Plattformen (UGC-Plattformen) wie YouTube regeln und damit den sogenannten "Value Gap" zu schließen.

Der Diskussionsentwurf (PDF), den Justizministerin Christine Lambrecht Ende Juni 2020 vorgelegt hatte, umfasst u.a. den Vorschlag eines "Mittelwegs", mit dem einerseits die Lizenzierung von urheberrechtlich geschütztem Material durch UGC-Plattformen sichergestellt und andererseits das Recht auf Pastiche, Karrikaturen, Parodien und auch Memes gewährt werden soll. 

Unangemessener Mittelweg

Für den Verband unabhängiger Tonunternehmer*innen (VUT) ist dieser Mittelweg jedoch keine gangbare Alternative. In einer Stellungnahme kritisiert der Verband insbesondere, dass Inhalte bis zu einer bestimmten Schwelle (z.B. 20 Sekunden eines Musikstücks) dem Lizenzmarkt entzogen werden, und damit Uploader/innen entscheiden lässt, ob Lizenzverträge überhaupt notwendig sind. 

Mark Chung, Vorstandsvorsitzender des VUT, erläutert in dem Statement: 

"Die Vorschläge missachten den Auftrag des europäischen Parlaments und schaffen einen deutschen Sonderweg, der eine europaweite Harmonisierung verfehlt. Obendrein ignoriert er die Praxis des funktionierenden Lizenzmarktes und versucht in Teilen dieser, die Grundlage zu entziehen."

Chung führt weiter aus, dass die EU-Richtlinie Voraussetzungen schaffe für ein "level playing field" für Urheber, der Diskussionsentwurf des BMJV die Künstler/innen jedoch gegenüber großen Internetplattformen wieder schlechter stellen würde. Dabei habe gerade die Coronakrise die Unausgewogenheit des Marktes für Musikaufnahmen vielerorts wieder sichtbar gemacht.

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