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Noch immer keine Rechtssicherheit

Kreativwirtschaft kritisiert neusten Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Urheberrechtsrichtlinie

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 15.10.2020

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Kreativwirtschaft kritisiert neusten Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Urheberrechtsrichtlinie

© Pixabay via Pexels / Lizenz: CC0

Auch der neue Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in Deutschland, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 13. Oktober 2020 vorgelegt hat, wird von Verbänden wie dem BVMI scharf kritisiert.

Der Entwurf des BMJV wird von einer Allianz von Verbänden und Institutionen von Rechteinhaberinnen und Rechtinhabern verschiedener Branchen kritisiert, darunter der Bundesverband Musikindustrie (BVMI), die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT).

Bereits der im Juni 2020 von Justizministerin Christine Lambrecht veröffentlichte Diskussionsentwurf wurde von mehreren Verbänden scharf kritisiert

Praxisfern und undurchdacht

In einer gemeinsamen Stellungnahme werfen die Verbände dem BMJV vor, mit dem neuen Entwurf einen Rechtsrahmen zu schaffen, der die Intentionen der von der EU verabschiedeten Richtlinie teilweise konterkariere, die europäischen Vorgaben überschießend umsetze und etablierte Rechtspositionen der Kreativbranche und Rechteinhaber, unabhängig von der individuellen Interessenlage, nicht berücksichtige: 

"Durch den Referentenentwurf werden global agierende Plattformen auf dem Rücken der Rechteinhaber gestärkt und Entwicklungspotentiale der Kreativwirtschaft in Deutschland auf lange Sicht geschwächt. Die geplanten Regelungen sind in ihrer Ausgestaltung von Ansprüchen und Lizenzverhältnissen praxisfern, untergraben reguläre etablierte und zukünftige Lizenzmärkte, öffnen Missbrauch Tür und Tor und entziehen akzeptierten Branchenlösungen beispielsweise im Urhebervertragsrecht die Grundlage."

Rechtssicherheit dringend notwendig

Kritisiert wird auch der Vorschlag einer Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Umfang von bis zu 20 Sekunden eines Films oder einer Tonspur, bis zu 1.000 Zeichen eines Textes oder bis zu 250 Kilobyte eines Fotos oder einer Grafik.

Dieser Vorschlag verstößt laut Stellungnahme der Verbände gegen das Europarecht. Außerdem verkenne eine solche Regelung die Marktrealität: Aufgrund eines veränderten Medienkonsums und kürzer werdender Aufmerksamkeitsspannen könnten 20 Sekunden eines Songs etwa einen wesentlichen Teil eines Songs abbilden, während die freie Nutzung von 1.000 Zeichen einer Textvorlage in der Praxis das Leistungsschutzrecht der Presseverleger entwerten würde.

Insbesondere durch die Coronakrise und ihre ungleich härteren Auswirkunen auf die Kreativwirtschaft, die u.U. auch in den kommenden Jahren noch zu spüren sein werden, plädiert die Branche dafür, dass der Gesetzgeber rechtliche Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wertschöpfungskette – auch auf großen Plattformen – sicherstellt und damit das digitale Lizenzgeschäft stärkt.

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